Das EEWärmeG verfolgt den Zweck, den Anteil an erneuerbarer Wärme im Gebäudebereich zu erhöhen. Die Eigentümer von neu errichteten Gebäuden werden dazu verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf anteilig durch den Einsatz erneuerbarer Energien zu decken. Alternativ kann die Verpflichtung auch durch bestimmte Ersatzmaßnahmen erfüllt werden.

EEWärmeG 2015 [pdf; 0,1 MB]