Der niedersächsische Anlagenbauer und Anlagenbetreiber BioConstruct hat mit dem Kölner Stromhandelshaus Next Kraftwerke ein Power Purchase Agreement (PPA) für die Vermarktung von 40.000 MWh Biogasstrom für das erste Quartal 2022 abgeschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung liefert BioConstruct die zugesagte Strommenge aus eigenen Biogasanlagen und aus Anlagen von Kunden. Insgesamt sind 86 Biogas-BHKWs an dem PPA beteiligt.
Da das Preisniveau an den Strommärkten in einem kurzen Zeitfenster im Dezember 2021 sehr hoch lag, konnte Next Kraftwerke einen Preis deutlich oberhalb der EEG-Vergütung der beteiligten Biogasanlagen bieten, der nun an die Betreiber ausgezahlt wird. Dieser Preis wurde mittels Termingeschäften für das gesamte erste Quartal 2022 fixiert. Alle Anlagen, die an dem PPA beteiligt sind, verbleiben für die Vertragslaufzeit im Marktprämienmodell des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG).
Henrik Borgmeyer, Geschäftsführer von BioConstruct zeigt sich hocherfreut über diesen Abschluss: „Uns hat die Flexibilität begeistert, mit der Next Kraftwerke auf unsere Anfrage zu einem möglichen PPA reagiert hat. Mit geeinten Kräften und einer soliden Vertrauensbasis kam es innerhalb von weniger als einem Tag von der Idee bis zum Vertragsabschluss!“
Jochen Schwill, Geschäftsführer von Next Kraftwerke, ergänzt: „Als einer der größten Stromhändler für Erneuerbare Energien in Deutschland freuen wir uns sehr, dass nun nach PPAs mit Photovoltaik- und Windkrafterzeugern auch der bislang umfangreichste PPA mit Biogasanlagen in Deutschland abgeschlossen wurde. Auch in Zukunft werden wir natürlich den Markt genau beobachten und unsere interessierten Kunden über aktuelle Entwicklungen und Gelegenheiten zum Abschluss von PPAs informieren.“
Aufgrund des zwischenzeitlich wieder gesunkenen Börsenstrompreises sind weitere PPAs für Bioenergieanlagen momentan eher für Anlagen wahrscheinlich, die mit fester Biomasse betrieben werden, da diese im Mittel eine niedrigere EEG-Vergütung erhalten.
Quelle: Pressemitteilung der Next Kraftwerke GmbH vom 12. Januar 2022