Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) bietet mit der aktuellen Broschüre „Flexibilisierung von Biogasanlagen“ Fachinformationen für deren markt- und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung. „Für viele Biogasanlagen läuft die Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den kommenden Jahren aus. Künftig gilt es, den wirtschaftlichen Anlagenbetrieb von Biogasanlagen verstärkt durch bedarfsgerechte Bedienung der Märkte mit Wärme, Strom und Systemdienstleistungen zu sichern“, so FNR-Geschäftsführer Dr.-Ing. Andreas Schütte.
Die Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an den jährlich zum 1. September stattfindenden EEG-Ausschreibungen, die einen für weitere 10 Jahre gesicherten Anlagenbetrieb ermöglichen können. Bei vielen der rund 9.000 Biogasanlagen in Deutschland besteht dringender Handlungsbedarf, die möglichen Anpassungsstrategien und technischen Optionen für eine Weiterentwicklung und Standortsicherung der Biogasanlage zu prüfen. Auch bei bereits flexibilisierten Anlagen sollte den Informationen in Broschüre zufolge der Handlungsbedarf noch einmal neu bewertet werden.
Mit der im Rahmen des EEG ermöglichten und finanziell begünstigten Flexibilisierung können die Weichen für die künftige Ausrichtung und Standortsicherung des Biogasanlagenbetriebs bereits einige Jahre vor Ende des EEG-Zeitraums gestellt werden. Die Flexibilisierung ermöglicht, die Bereitstellung von Strom und Wärme aus Biogasanlagen besser an die Strommarkt-Nachfrage und an das Angebot fluktuierender erneuerbarer Energien aus Windkraft und Solarenergie anzupassen.
Die jetzt veröffentlichte Broschüre zeigt die rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Flexibilisierung von Biogasanlagen auf und gibt Anregungen für die marktorientierte Weiterentwicklung von Anlagenstandorten. Angesprochen sind vor allem Betreiber von bestehenden Biogas-BHKW-Anlagen, die ihre Biogasanlagen auch über den EEG-Zeitraum hinaus weiter betreiben möchten. Aber auch für Entscheidungsträger in Behörden und Banken sowie für weitere fachlich interessierte Personen bietet die Broschüre wertvolle Hinweise.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) begleitet die Flexibilisierung von Biogasanlagen mit einem aktuellen Aufruf zu innovativen und praxisnahen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Förderaufruf „Flexibilisierung der Biogaserzeugung“ steht hier zur Verfügung. Projektvorschläge können bis zum 31.01.2019 bei der FNR eingereicht werden.
Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 11. September 2018