Am 5.12.24 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein sogenanntes „Biogas-Paket“. Selbst die äußerst kurze Frist zur Stellungnahme von weniger als 24 Stunden, reichte aus, um festzustellen, dass die Bioenergiebrache dieses Paket ablehnen muss. Es zeigt keinen gangbaren Weg in die künftige Flexibilisierung des Anlagenparks auf und bietet damit auch nicht die dringend benötigte Zukunftsperspektive. Nahezu zeitgleich veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse vom 01. Oktober diesen Jahres. Erneut war diese nahezu dreifach überzeichnet, was den dringenden Handlungsbedarf untermauert. Auf ein Ausschreibungsvolumen von circa 234 Megawatt (MW) gingen 712 Gebote mit einer Gebotsmenge von circa 622 MW ein.
Sandra Rostek, Leiterin des HBB, zeigt sich enttäuscht über die gestern Abend veröffentlichten Überlegungen aus dem Wirtschaftsministerium zum sogenannten Biogas-Paket und betont: „Der Entwurf ist in seiner aktuellen Form leider unausgegoren und geht an der Realität der Branche vorbei. Auch sein erklärtes Ziel, die Flexibilisierung der Biogasanlagen zu fördern, wird es so verfehlen. Dieses „Päckchen“ können wir daher nicht annehmen und ist bereit zur Retour ans BMWK.“
Nach den Überlegungen aus dem Wirtschaftsministerium sollen die Betriebsstunden der Biogasanlagen ohne Übergangsregelung von heute 4000 deutlich auf 2500 und später auf 2000 Stunden reduziert werden. Einhergehend mit den geringeren Betriebsstunden gibt es jedoch nur eine leichte Anhebung des Flexibilitätszuschlags von heute 65 €/kW auf 85 €/kW.
„Während wir im aktuellen EEG 2023 noch die Regelung einer festen Vergütung einer gewissen Strommenge haben, sollen nach den Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums nur noch Betriebsstunden pro Anlage gefördert werden. Ob diese Anlagen im Sommer bei geringer Wärmeabnahme nur gedrosselt fahren und viel weniger Strom und Wärme produzieren, wird hiermit nicht berücksichtigt. Im Winter hingegen, wenn die Nachfrage nach Strom und Wärme besonders groß ist, fehlen dann die Betriebsstunden. Eine Biogasanlage lässt sich aufgrund der biologischen Aktivität der Bakterien aber nicht wie ein Erdgasmotor tage- oder gar wochenlang abstellen. Auch braucht die Umstellung auf eine noch flexiblere Fahrweise eine gewisse Übergangszeit. Wenn etwa eine Biogasanlage, die aktuell zweifach überbaut ist, in der nächsten Ausschreibung bereits diese neuen Anforderungen erfüllen muss, müsste neben allem bürokratischen Genehmigungswahnsinn innerhalb nur weniger Monate Gas- und Wärmespeicher sowie zusätzliche Motorkapazität installiert werden. So kann das nicht funktionieren. Daher macht es auch keinen Sinn, die Übergangszeit von heute 5 Jahre auf 2 Jahre zu kürzen, führt Rostek aus.
Daneben lehnt Rostek auch die Priorisierung von Bestandsanlagen mit angeschlossenen Wärmenetzen sowie die angehobenen Flexibilitätsanforderungen an feste Biomasseanlage ab: „Wir brauchen Lösungen, die für alle Biomasseanlagen funktionieren“.
Vor dem Hintergrund der endenden Legislatur scheint die notwendige grundlegende Überarbeitung nicht realistisch. Angesichts der erneut massiv überzeichneten Ausschreibungsergebnisse appelliert die Branche daher an die Politik:
"Im Zentrum jeglicher Überlegung muss jetzt eine Übergangsregelung stehen, die für 2025 befristet und einmalig das Ausschreibungsvolumens auf 1800 MW anhebt. Andernfalls werden im kommenden Jahr Hunderte Anlagen unwiderruflich stillgelegt. So verlieren wir dutzende Terawattstunden nachhaltige, regional erzeugte und günstige Energie, an deren Stelle zusätzliche Mengen an Kohle und Erdgas treten würden,“ schließt Rostek.
Quelle: Hauptstadtbüro Biogasenergie vom 6. Dezember 2024
Hintergrund: Ausschreibung für Biomasseanlagen zum vierten Mal in Folge deutlich überzeichnet
Die Bundesnetzagentur hat am 6.12.24 die Zuschläge der Ausschreibung für Biomasseanlagen und für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum Gebotstermin 1. Oktober 2024 veröffentlicht. Beide Ausschreibungen waren erneut deutlich überzeichnet.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 234 Megawatt (MW) wurden 712 Gebote mit einer Gebotsmenge von 622 MW eingereicht. Dabei entfielen 17 Gebote mit 31 MW auf Neuanlagen und 695 Gebote im Umfang von 591 MW auf Bestandsanlagen.
Es konnten 283 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen zehn Zuschläge mit 14 MW auf Neuanlagen und 273 Zuschläge mit 220 MW auf Bestandsanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 12,92 ct/kWh bis 17,93 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 17,33 ct/kWh; in der Vorrunde hatte dieser Wert noch 17,80 ct/kWh betragen. Über die letzten vier Gebotsrunden sind die mittleren Zuschlagswerte um über 1,5 ct/kWh gefallen.
Regional betrachtet gingen insgesamt mehr als die Hälfte der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (67 MW, 92 Zuschläge) und in Niedersachsen (56 MW, 63 Zuschläge). Standorte in Baden-Württemberg (21 MW, 26 Zuschläge), Mecklenburg-Vorpommern (21 MW, 14 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (18 MW, 26 Zuschläge) landeten auf den nachfolgenden Rängen.
Die gesetzliche Regelung zur bevorzugten Bezuschlagung von Anlagen in der Südregion (Standorte südlich der Main-Linie) wurde beginnend mit der aktuellen Ausschreibungsrunde ausgesetzt. Der Anteil der auf Zuschläge in der Südregion entfallenden Zuschlagsmenge lag in dieser Runde mit 37 Prozent deutlich unterhalb der 50 Prozent in der Vorrunde.
Ebenfalls seit dieser Ausschreibungsrunde ist der Aufschlag in Höhe von 0,5 ct/kWh für kleinere Anlagen bis einschließlich 500 Kilowatt installierter Leistung nicht mehr im Zuschlagswert enthalten. Aufgrund einer Änderung der zugrundeliegenden Regelung wird dieser Aufschlag nunmehr durch die Netzbetreiber bei der Bestimmung des anzulegenden Werts und damit erst nach Zuschlagserteilung berücksichtigt.
51 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Quelle: Ausschnitt aus der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 6.12.24