Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bestätigt mit ihrer aktuellen Auswertung der Nachhaltigkeitsnachweise für das Jahr 2016 die steigende Treibhausgas (THG)-Effizienz bei Biokraftstoffen in Deutschland. Im Durchschnitt beträgt die THG-Minderung gegenüber fossilen Kraftstoffen 73 Prozent. Alle Biokraftstoffarten legten gegenüber dem Jahr 2015 bei der THG-Minderung zu.


Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) bedauert im Zusammenhang mit den aktuellen Daten, dass das Minderungspotenzial der Biokraftstoffe als Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors erneut nicht ausgeschöpft werde. Denn der Bedarf an Biodiesel stagniert im Vergleich zu 2015. So blieb der physische Bedarf im Jahr 2016 unverändert bei etwa 2,150 Millionen Tonnen, obwohl der Dieselverbrauch nach Angaben der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 2016 auf 35,75 Millionen Tonnen (Vorjahr 34,6) gestiegen ist. Der tatsächliche Anteil des Biodiesels im Kraftstoffmarkt sank daher von 5,84 Prozent im Jahr 2015 auf 5,68 Prozent im Jahr 2016.

Der Verband sieht den Grund für diese Entwicklung in der für 2015 und 2016 auf 3,5 Prozent festgelegten THG-Quote, die einen stärkeren Einsatz heimischer Biokraftstoffe deckelt. Denn durch die steigende THG-Effizienz sinkt der physische Bedarf zur Erfüllung der Minderungspflicht. Die UFOP erwartet, dass auch die 2017 auf 4,0 Prozent gestiegene Quote gemessen am Einsatzpotenzial zu niedrig angesetzt ist. Die UFOP befürchtet, dass dieser Trend insbesondere zu Lasten von Biodiesel aus Rapsöl weiter anhält, weil der Anteil Biodiesel aus Abfallölen weiter steigt bzw. sich verstetigt.

Der deutsche Alleingang führe weltweit zu mehr Importen von Biodiesel aus gebrauchten Pflanzenölen bzw. dieser Abfallrohstoffe. Die UFOP spricht sich deshalb mit Nachdruck gegen eine Erweiterung der Rohstoffgrundlage aus tierischen Fetten aus. Die bestehende Regelung müsse beibehalten werden, denn schon jetzt müsste zunehmend Biodiesel aus Raps bzw. Rapsöl exportiert werden, betont der Verband. Zudem sei im Sinne eines möglichst ressourceneffizienten Klimaschutzes durch diese Verschiebungseffekte nichts gewonnen.

Vielmehr müsse national dringend eine Entscheidung zur Verstetigung des Anstiegs der THG-Quote bis zum Wert von 6,0 Prozent im Jahr 2020 und zur Weiterentwicklung nach 2020 getroffen werden, so der Verband.

Die UFOP stellt fest, dass die im November 2016 von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge zur Neufassung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie keinen Regelungsansatz zur Förderung der Rohstoff- bzw. THG-Effizienz vorsehen. Dabei liege im Effizienzwettbewerb der Biomasserohstoffe untereinander der Schlüssel für mehr Klimaschutz in und durch die Landwirtschaft bzw. in der Bioökonomie, bekräftigt die UFOP ihren Standpunkt in Bezug auf die jetzt beginnenden Beratungen im Europäischen Parlament.

Die BLE ist zuständig für die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie). Mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) und der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sind diese in nationales Recht umgesetzt. Die Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen gelten für alle Betriebe der gesamten Herstellungs- und Lieferkette, das heißt vom Landwirt bis zum Nachweispflichtigen im Biokraftstoffbereich bzw. Netzbetreiber und Anlagenbetreiber im Biostrombereich.

Quelle: Pressemitteilung der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. vom 15. Mai 2017