Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat einen Antrag beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, Bioenergieanlagen eine größere Rolle in der Energiewende beizumessen. Der Beschluss ist auch als direkter Auftrag an die Bundesregierung zu verstehen, Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die Bioenergie vorzunehmen.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, begrüßt den Beschluss des Bundesrates und betont: „Die Bundesländer haben ein deutliches Signal in Richtung Bundesregierung gesendet. Biogasanlagen, Biomethan- und Holzheizkraftwerke müssen in der Energiewende eine größere Rolle spielen. Andernfalls viert Deutschland signifikante Teile des heutigen Anlagenbestandes und gibt gesicherte sowie flexibel regelbare erneuerbare Stromerzeugung auf.“
Im Detail fordern die Bundesländer die Bundesregierung auf, verstärkt hochflexible Biogasanlagen neben H2-Ready-Gaskraftwerken als wichtigen Teil der Kraftwerksstrategie anzuerkennen und diese gesetzgeberisch zu unterstützen. Erforderlich seien hierfür vor allem höhere Ausschreibungsvolumina im EEG, eine Anhebung der Höchstwerte sowie ein höherer Flexibilitätszuschlag. Auch sollen neue Anreize und agrar- und umweltrechtliche Regelungen für mehr alternative Substrate wie Bioabfall und landwirtschaftliche Reststoffe erfolgen. Nicht zuletzt hat der Beschluss auch die große Relevanz der biogenen Kraft-Wärme-Kopplung hervorgehoben und unterstrich die Notwendigkeit des Ausbaus von Wärmenetzen.
„Die Flexibilisierung bestehender Biogasanlagen ist nicht nur deutlich schneller, sondern auch günstiger und klimafreundlicher als der Bau neuer fossiler Gaskraftwerke. Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass die Energieträger im eigenen Land hergestellt werden und damit unsere Versorgung sichern. Deshalb kann auch das heute vom Bundestag beschlossene Solarpaket nur ein erster Schritt gewesen sein. Nun muss ein Bioenergiepaket folgen!“ unterstreicht Rostek.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands Bioenergie e.V. vom 26. April 2024