Anderthalb Monate vor dem Gebotstermin für die erste Ausschreibung im Bereich Biomasseanlagen hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gemeinsam mit dem Fachverband Biogas e.V. ein Informationspapier herausgegeben. Darin enthalten sind die wichtigsten Antworten auf die Fragen, die sich aus dem neuen System der Ausschreibungen ergeben. Vor allem für all jene Biogasanlagen, die mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 ans Netz gegangen sind, wird die Vorgehensweise für den Fortbestand ihrer Anlage relevant. Ende 2020 endet deren erste Vergütungsphase. Es gilt, eine Anschlussregelung zu finden – und die läuft mit dem EEG 2017 über die Ausschreibungen.
„Das Ausschreibungsverfahren ist für alle Beteiligten Neuland und es gibt viele Aspekte, die dabei zu beachten sind. Mit unserem gemeinsamen Leitfaden wollen wir unsere Mitglieder dabei unterstützen, mögliche Verfahrensfehler zu vermeiden und so von Anfang an erfolgreich an der Ausschreibung teilzunehmen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez.
Vor diesem Hintergrund haben sich der Fachverband und der DIHK zusammengesetzt und ein erstes Papier erstellt, das Antworten auf die zentralen Fragen gibt: Wann und warum muss ich in die Ausschreibung? Was muss ich tun und wie fülle ich das Formular korrekt aus? Welche Vergütungsvoraussetzungen sind zu beachten und wie läuft das Zuschlagsverfahren?
In zehn Kapiteln auf 46 Seiten bietet die Broschüre umfassende Informationen und hilfreiche Tipps.
„Biomasse wird in einem Energiesystem, das immer mehr auf erneuerbaren Energien beruht, weiterhin eine wichtige Rolle spielen“, betont Hermann Hüwels, Bereichsleiter Umwelt, Energie und Industrie beim DIHK.
Mit dem Leitfaden richten sich die beiden Verbände an Betreiber von Bestandsanlagen, an potenzielle Betreiber neuer Anlagen sowie an Firmen, die diese Anlagen bauen bzw. warten.
Der Leitfaden kann auf der Internetseite des DIHK oder des Fachverbands Biogas heruntergeladen werden.
Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 14. Juli 2017.