Mit welchen Konzepten ist eine Stromerzeugung aus Biomasse auch ohne EEG-Förderung wirtschaftlich darstellbar? Ohne Antworten auf diese Frage drohen ab dem Jahr 2020 Rückschritte bei der Stromerzeugung aus Biomasse; die Ziele der Bundesregierung im Bereich Klimaschutz und erneuerbare Energien wären damit teilweise gefährdet. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) wirbt deshalb im Rahmen des neuen Forschungsaufrufs „Strom aus Biomasse in künftigen Energiesystemen“ technische Konzepte und Geschäftsmodelle, aber auch ökonomische und energiepolitische Bewertungen einer „Post-EEG“-Stromerzeugung aus Biomasse ein. Projektvorschläge nimmt die FNR, Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“, bis zum 31.12.2016 entgegen.

2020 ist der „Peak-Strom-aus-Biomasse“ überschritten: Ab diesem Jahr läuft für immer mehr Biogas-Anlagen und Biomasseheizkraftwerke die durch das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) für 20 Jahre gesicherte Vergütung für den erzeugten Strom aus. Gehen diese Anlagen dann vom Netz, wird die installierte Biostrom-Leistung zwischen 2020 und 2035 massiv einbrechen. Dieses Szenario beschreiben die Forscher des Deutschen Biomasse-Forschungszentrums in einer Kurzstudie (Förderkennzeichen: 22400815). Sollten dieses oder ähnliche Szenarien eintreten, wäre das ein Rückschlag für die Energiewende und die ländlichen Räume. Schließlich trägt Biomasse-Strom rund ein Viertel zur gesamten erneuerbaren Stromerzeugung und zur Wertschöpfung in Land- und Forstwirtschaft und vor- und nachgelagerten Bereichen bei. Damit es nicht dazu kommt, gilt es, parallel zu den neuen EEG-Vergütungsmodalitäten zusätzliche Einnahmequellen für die Biomasse-Kraftwerke zu erschließen. Das könnte sie auch für die künftig geplanten Ausschreibungen fit machen oder sogar den Bau von Neuanlagen ermöglichen. In Frage kommen hier zum Beispiel die Direktvermarktung von Strom und Wärme oder die Kombination mit anderen erneuerbaren Energien. Auch die Vergütung von Systemdienstleistungen wie das Bereitstellen von Regelenergie oder die Energiespeicherung können die Einnahmen erhöhen, ebenso wie die angemessene Bezahlung von Klimaschutz- und Umweltleistungen. Auch die Kombination von energetischer und stofflicher Nutzung, beispielsweise im Rahmen einer ländlichen Bioraffinerie, bietet Potenziale. Schließlich sind Kombinationen aus all diesen Ansätzen möglich. Doch welche Strom- und sonstigen Energie- und Produktpreise sind damit am Ende darstellbar?

Der neue Forschungsaufruf soll hier für die Zukunft Klarheit schaffen. Mögliche Fragestellungen sind: Wie können die Konzepte im Detail aussehen? Welche technischen Neuerungen sind nötig? Was rechnet sich betriebs- und auch volkswirtschaftlich? Welche Geschäfts- und Finanzierungsmodelle sind denkbar? Aber auch Vorhaben der Informationsbereitstellung sind gefragt: Vor- und Nachteile der Bioenergie sollen systematisch zusammengestellt und bewertet werden. Damit schließlich die besten Konzepte in den Markt gelangen, sind auch Ansätze für den Forschungstransfer erwünscht.

Forschungsvorhaben im Aufruf „Strom aus Biomasse in künftigen Energiesystemen“ werden aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung finanziert. Der Aufruf soll die beiden Förderschwerpunkte des EKF für das genannte Themenfeld untersetzen und spezifizieren. Dabei sind ausschließlich Projekte gefragt, die die Markterfordernisse im Blick haben. Vorhaben zur Grundlagenforschung ohne Anwendungsbezug sind nicht förderfähig. Auch eine Förderung von Investitionsvorhaben ist aufgrund der beihilferechtlichen Grundlage des Förderprogramms nicht möglich. Es gelten die Förderbedingungen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL.

Informationen zum Forschungsaufruf stehen unter www.fnr.de zur Verfügung.

[Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 1. August 2016]