Kritik an rückwirkender Einführung weiterer Treibhausgasminderungskriterien
Die erzielte Einigung zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament zur Erneuerbare Energien Richtline (RED III) setzt das Ziel für den Ausbau erneuerbarer Energien von 30 auf 42,5 % in 2030 hoch, ermöglicht es, dass Energie aus Holz weiter voll als erneuerbare Energie zählt, aber gefährdet mit der Einführung rückwirkender Treibhausgaskriterien akut den Fortbestand der Biogasanlagen. Für den Bundesverband Bioenergie kommentiert Geschäftsführer Gerolf Bücheler die Ergebnisse:
„Angesichts fehlender praxisgerechter Berechnungswege sowie zu ambitionierter Anforderungen für Bestandsanlagen, ist die Entscheidung zur rückwirkenden Einführung von Treibhausgaskriterien für Biomassebestandsanlagen ein harter Schlag für die deutsche Biogaserzeugung. Dies konterkariert sämtliche Ziele der EU zur Steigerung der Biogaserzeugung, indem die Axt an den Anlagenbestand gelegt wird. Auch für die Investitionssicherheit und zukünftige Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien leistet die EU damit einen Bärendienst. Die Mitgliedsstaaten müssen in der Umsetzung der RED III jetzt dafür sorgen, dass es nicht zum Kahlschlag bei Biogasanlagen kommt, indem beispielsweise ausreichend Flexibilität bei der Berechnung und zusätzliche Standardwerte zur Verfügung gestellt werden.“ Die Einigung sieht vor, dass Biomasseanlagen, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 in Betrieb waren, neue Vorgaben für die Treibhausgasminderung nach 15 Betriebsjahren und frühestens ab 2026 erfüllen müssen. Große Teile des deutschen Anlagenbestands, der maßgeblich zur Versorgungssicherheit im Bereich Strom und Wärme beiträgt, ist von der Neuerung betroffen.
Positiver fällt die Bewertung Büchelers für die energetische Holznutzung aus: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Vernunft auf EU-Ebene durchgesetzt hat und Holz als wichtigste erneuerbare Energiequelle auch weiterhin diesen Status behält. Damit wird es für die Holzenergie weiter möglich sein, ihren Beitrag zu Energiewende und Klimaschutz zu leisten. Die verschärften Nachhaltigkeitsanforderungen für die Forstwirtschaft und Biomasseanlagen müssen in der Umsetzung praxistauglich gestaltet werden.“ Die Institutionen der EU hatten sich in einer Nachtsitzung unter anderem darauf geeinigt, die Größengrenze bei festen Biomasseanlagen für die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien von 20 auf 7,5 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung abzusenken. Eine reine Stromerzeugung aus Holz soll nur noch in Ausnahmen förderfähig sein und für bestimmte Holzsortimente wie Säge-, Furnier- und Industrierundholz sowie Stümpfe und Wurzeln soll keine direkte finanzielle Förderung mehr gewährt werden.
Mit Blick auf die langwierigen und kontroversen Verhandlungen zur RED III dankt Bücheler allen an den Verhandlungen Beteiligten, die sich für die Holzenergie eingesetzt hatten: „Für die Holzenergiebranche ist es ein wichtiges Signal, dass man auf EU-Ebene ihre Bedeutung für den Ausbau einer sicheren und erneuerbaren Energieversorgung erkannt hat. Unser Dank gilt hier allen Unterstützern, die sich für eine moderne und nachhaltige Holzenergienutzung eingesetzt haben.“
Quelle: Bundesverband Bioenergie e.V. vom 30. März 2023