Das seit Januar gültige novellierte Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) legt neue Rahmenbedingungen für den künftigen Ausbau der erneuerbaren Energien fest, um das Ziel von 65 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030 zu erreichen.
Für Güllekleinanlagen ergeben sich einige Änderungen. Deren Förderung fokussiert nicht primär auf Stromerzeugung und -vermarktung, sondern verstärkt auf Umwelt- und Klimaschutz.
Derzeit wird rund ein Drittel des Wirtschaftsdüngeraufkommens in Biogasanlagen genutzt. Diesen Anteil will die Bundesregierung künftig deutlich erhöhen und hat deshalb die verstärkte energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern und landwirtschaftlichen Reststoffen in Biogasanlagen als eine wichtige Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 festgelegt.
Die Vergärung der vergleichsweise energiearmen Gülle dient dabei weniger der Energieerzeugung als vielmehr der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen. So ließen sich bei einer vollständigen Behandlung der anfallenden Wirtschaftsdünger jährlich bis zu 10 Mio. t CO2-Äq. einsparen. Allein durch die Einsparungen aus der Güllebehandlung könnten bereits 34% der im Klimaschutzplan festgeschriebenen Klimaschutzziele für die Landwirtschaft erreicht werden.
Das EEG 2021 sieht deshalb weiterhin die Sondervergütungsklasse für „Güllekleinanlagen“ vor; Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von maximal 150 kWel und einem Gülleanteil von mindestens 80 Masseprozent erhalten demnach eine Vergütung von 22,23 ct/kWhel. Diese Vergütung sinkt ab Juli 2022 jährlich um 0,5% gegenüber dem Vorjahreswert.
Für bestehende Güllekleinanlagen ist im EEG 2021 bislang noch keine Anschlussregelung enthalten. Allerdings wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Anschlussförderung für Biogasanlagen mit mindestens 80 Prozent Gülleeinsatz und einer installierten Leistung von maximal 150 kW einzuführen. Nach Schätzungen des DBFZ betrifft dies bis zu 700 Anlagen.
Hintergrund
Die Vergärung von Rinder- und Schweingülle sowie Festmist reduziert einerseits Methanemissionen aus der Tierhaltung und trägt andererseits durch die Erzeugung erneuerbarer Energien zur Substitution fossiler Energieträger bei. Biogasanlagen leisten schon jetzt einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz: Laut einer Studie des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) fallen in Deutschland jährlich etwa 150-190 Mio. t Wirtschaftsdünger an, von denen derzeit etwa 50 Mio. t zur Erzeugung von Biogas und Biomethan verwertet werden. Das spart bislang etwa 2,5-3 Mio. t
CO2-Äq. jährlich ein (DBFZ, 2019).
Weitere Informationen:
EEG 2021 – Neuer Rahmen für Biomasseanlagen:
DBFZ (2019): „Stand und Perspektiven der Biogaserzeugung aus Gülle“)
Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 15. April 2021