Biogasstromerzeugung wird gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz in den nächsten Jahren drastisch reduziert
Die Bundesregierung hat eine neue Strategie zur Errichtung von Gaskraftwerken mit Wasserstoffkapazitäten beschlossen. Ziel ist, die Energieinfrastruktur zu modernisieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Strategie sollen zunächst bis zu zehn Gigawatt an neuer GasKraftwerksleistung ausgeschrieben werden.
Bärbel Heidebroek, LEE-Vorsitzende und Vizepräsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, fordert Maßnahmen zur Stärkung des Biogassektors: „Die niedersächsischen Biogasanlagenbetriebe sind gut auf die Flexibilitätsanforderungen der Kraftwerksstrategie vorbereitet. Sie können bei Engpässen einspringen und den Strommangel ausgleichen. Niedersachsen verfügt bundesweit über die höchste Anzahl an flexibilisierten Anlagen. Doch diese Anlagen müssen auch die Möglichkeit haben, bei Ausschreibungen berücksichtigt zu werden. Das derzeitige Ausschreibungsvolumen für Biomasse reicht nicht aus.“
Erste relevante Anlagenleistungen könnten 2025 entfallen
Heidebroek warnt davor, dass die ersten Anlagen in Niedersachsen bereits im Jahr 2025 schließen könnten, wenn das Ausschreibungsvolumen nicht erhöht wird. Gerade die Anlagen, die optimal auf die Anforderungen der Energiewende vorbereitet sind, müssten dann schließen, weil sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnten. Der aktuellen Ausschreibungslogik der Erneuerbaren-Energien-Gesetzes folgend würde die Biogasleistung in fünf Jahren bundesweit um die Hälfte reduziert sein und in zwölf Jahren praktisch nicht mehr existierten.
Leistung ließe sich in Niedersachsen verdoppeln
Heidebroek erklärt, warum es sinnvoller wäre, die bestehenden Biogasanlagen stärker in die Kraftwerksstrategie einzubeziehen: „Schätzungen des LEE zufolge könnte die Leistung der Biogasanlagen bundesweit von derzeit 6 Gigawatt auf 12 Gigawatt verdoppelt werden, noch bevor die ersten Gaskraftwerke in Betrieb gehen. Allein in Niedersachsen könnte die installierte Leistung von derzeit 1,6 Gigawatt um weitere 1,6 Gigawatt erhöht werden. Dabei müssten keine neuen Biogasanlagen gebaut werden und es müssten auch keine zusätzlichen Inputstoffe in die Anlagen eingebracht werden.
Bremsklotz Südquote
Heidebroek weist zudem auf die Benachteiligung der niedersächsischen Anlagen durch die Südquote hin. Diese regionale Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz zielt darauf ab, den Erhalt von Biogasanlagen in südlichen Regionen Deutschlands zu bevorteilen. Dadurch haben Anlagen im Norden noch weniger Chancen auf einen Ausschreibungszuschlag, so Heidebroek abschließend.
Quelle: Pressemitteilung des LEE Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen e.V. vom 7. Februar 2024