Am 21.12.2018 ist die Richtlinie (EU) 2018/2001 (REDII) in Kraft getreten, in der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom- oder Wärme aus Biomasse ab einer bestimmten Feuerungswärmeleistung verpflichtet werden, die nachhaltige Erzeugung und Verwendung der Biomasse nachzuweisen.

In einer Übergangsfrist hatten die Mitgliedsstaaten Zeit, die Richtlinie bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen. Den Nachhaltigkeitsnachweis können die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten über freiwillige Zertifizierungssysteme erbringen, die hierfür von der Europäischen Kommission zugelassen werden.

Nur wenige EU-Mitgliedsstaaten haben es seitdem geschafft, die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der REDII fristgerecht zu schaffen. Auch konnten die Anerkennungsverfahren der freiwilligen Zertifizierungssysteme von der Europäischen Kommission noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Ein Grund hierfür ist der seitens der Europäischen Kommission stark verzögerte Prozess, die hierfür notwendigen delegierte Rechtsakte zu veröffentlichen, die als Grundlage sowohl für die nationalen Umsetzungen als auch für den Anerkennungsprozess der freiwilligen Zertifizierungssysteme dienen.

Auf der anderen Seite stehen nicht wenige Wirtschaftsbeteiligte vor der Herausforderung, bereits jetzt Lieferkontrakte für nachhaltige Biomasse-Brennstoffe für das kommende Jahr zu schließen oder die REDII-Konformität der diesjährigen Erntemengen sicherzustellen. So müssen beispielsweise Biomasse-Brennstoffe, die im Europäischen Emissionshandel verwendet werden, spätestens ab Januar 2022 einen Nachhaltigkeitsnachweis führen, um auch weiterhin als CO2-neutral angerechnet werden zu dürfen. Das wiederum bedingt eine rechtzeitige REDII-Zertifizierung der gesamten Lieferkette und die frühzeitige Erfassung nachhaltiger Biomassen lange vor dem Stichtag.

Auch wenn der Anerkennungsprozess der freiwilligen Zertifizierungssysteme noch nicht abgeschlossen ist, hat die Europäische Kommission insbesondere mit Blick auf die Kontinuität im Biokraftstoffsektor reagiert und in einer Kommunikation an die Systeme eine Übergangsregelung geschaffen, nach denen die freiwilligen Zertifizierungssysteme, die zum Stichtag 30. Juni 2021 die technische Evaluierung der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Systemanforderungen erfolgreich beenden konnten, unter Auflagen nun Audits nach den Vorgaben der REDII durchführen dürfen. Hierzu zählt auch SURE (s. ec.europa.eu).

Das SURE-EU-System hat diese technische Evaluierung für den gesamten Geltungsbereich der Strom- oder Wärmeerzeugung aus land- oder forstwirtschaftlicher Biomasse sowie biogenen Abfall und Reststoffen erfolgreich abgeschlossen und eine Bestätigung erhalten, bereits in der Übergangszeit bis zur offiziellen Anerkennung des Systems nach Vorgaben der REDII auf Grundlage der evaluierten Systemdokumentation zertifizieren zu dürfen. Die Systemdokumentation des SURE-EU-Systems wurde daher Stand 30. Juni 2021 aktualisiert und gilt seit dem 1. Juli 2021 als Grundlage für die Audits (Erst- und Rezertifizierungen sowie Überwachungsaudits).

SURE weist ausdrücklich darauf hin, dass im Lichte der erwarteten Durchführungsrechtsakte weitere Systemanpassungen erforderlich sind. Diese müssen sowohl von den Systemen selbst als auch von den bereits zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten entsprechend umgesetzt und kontrolliert werden. Hierfür verfolgt SURE sämtliche Vorgänge rund um die REDII und setzt alle Vorgaben seitens der Europäischen Kommission und der zuständigen nationalen Stellen sorgfältig um.

Die auf der Internetseite von SURE veröffentlichte Systemdokumentation bildet stets den aktuellen Status ab und werden stetig aktualisiert. Die unterschiedlichen Versionen sind an der Versionsnummer der Dokumente und ihrem Veröffentlichungsdatum erkennbar. SURE wird auf die wesentlichen Änderungen zu den Vorgängerversionen hinweisen, alle Änderungen in der Dokumentation sind zudem der Revisionshistorie in den Dokumenten zu entnehmen.

Auch wenn dieses Vorgehen aus Sicht des Systemgebers kein Ideal darstellt und für alle Beteiligten mit zusätzlichen Mühen und einem gewissen „Restrisiko“ bezüglich möglicher Prozessanpassungen verbunden ist, kann so bereits etlichen Herausforderungen eines fristgerechten Nachhaltigkeitsnachweis begegnet und der Zertifizierungsprozess im Unternehmen nun unmittelbar gestartet werden.

Quelle: Pressemitteilung der Sustainable Resources Verification Scheme GmbH vom 27. Juli 2021