Anlässlich der Verbändeanhörung am 6. Dezember in Bonn hat der Fachverband Holzenergie (FVH) gemeinsam mit weiteren Verbänden und Organisationen der Holzenergie erneut Stellung zur Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bezogen, mit der das Bundesumweltministerium die europäische Richtlinie für mittelgroßen Feuerungsanlagen im Leistungsbereich 1–50 MWth umsetzt.
In ihrer Stellungnahme bekennt sich die Holzenergiebranche ausdrücklich zu ambitionierten Luftreinhaltungsstandards, mahnt aber gleichzeitig ihre technische Umsetzbarkeit an, die mit dem aktuellen BMUB-Entwurf der Novelle nicht gegeben sei. Mit den unbegründeten Verschärfungen der Grenzwerte gegenüber den jüngst erst beschlossenen, einheitlichen EU-Vorgaben gefährde das BMUB das Gros an bestehenden Biomasse-Heizwerken und verhindere neue Projekte.
„Die nachhaltige Holzenergie ist ein Motor regionaler Wertschöpfung und ein Schlüssel zum Erreihen der Ziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen“, gibt Artur Auernhammer, MdB und Vorstandsvorsitzender des BBE zu bedenken. „Bereits heute schon gelten deutsche Emissionsstandards und Umwelttechnologien als Vorbild vieler Staaten.“ Zwar sei es richtig und wichtig – gerade aus Verantwortung für Mensch und Umwelt – die Technologien stetig weiterzuentwickeln und sich ambitionierten Minderungszielen für Luftschadstoffe zu stellen. Nicht zuletzt deswegen setzt sich auch der FVH kontinuierlich für eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben an den heute möglichen Stand der Technik ein. Die im Entwurf der TA Luft Novelle vorgeschlagenen Grenzwerte jedoch schössen weit über das Ziel hinaus und seien nur mit Technologien für Großkraftwerke erreichbar, die aber gerade im kleinen Leistungsbereich 1 – 5 MWth weder technisch noch ökonomisch darstellbar seien. „Mit einem Stand der Technik haben die im Raume stehenden Grenzwerte für Holzheizwerke nichts zu tun“, so Auernhammer.
Neben dem Verlust enormer CO2-Einsparungen im Wärmesektor drohen nach Sicht des FVH dadurch auch Absatzeinbrüche in der Forstwirtschaft und holzverarbeitenden Industrie, die sich wiederum deutlich auf die regionale Wertschöpfung auswirken und damit Einkommen und Arbeitsplätze im ländlichen Raum gefährden. Doch auch Unternehmen, die ihre eigenen Rest- und Abfallhölzer zum Beispiel zur Bereitstellung von Prozessdampf einsetzen, werden im internationalen Wettbewerb durch die einseitig verschärften Emissionsgrenzwerte unverhältnismäßig benachteiligt.
Betroffen durch die Novelle sind alle bestehenden und zukünftigen Betreiber von Biomassefeuerungen in Deutschland: Kommunale oder genossenschaftlich betriebene Biomasseheizwerke, die aufgrund ihrer Klimafreundlichkeit meist mit öffentlichen Geldern gefördert wurden, ebenso wie Anlagen in der Säge- und Holzindustrie und EEG-Biomasseheizkraftwerke, die hocheffizient Strom und Wärme für die dezentrale Strom- und Wärmewende erzeugen, stünden nach einer kurzen Übergangsfrist vor dem Aus. Neue Anlagen würden nicht mehr gebaut, anstehendes Repowering vieler Anlagen verhindert.
„Leider wird es uns mit diesen Grenzwerten unmöglich gemacht, unseren Beitrag zur Wärmewende zu leisten“, so Franz Bruckner, Leiter der AG Holzwärme im FVH. „Die Alternative wird sein, statt klimafreundlichen Holzbrennstoffen wieder fossiles Öl und Gas zu verbrennen“. Denn fallen die Holzenergieanlagen weg, bliebe der Wärmebedarf natürlich trotzdem bestehen. „Wir werden dann einen Ölkessel anschließen müssen, wenn die TA Luft so kommt, sonst wird es bei unseren Kunden kalt. Aber ein ölbefeuertes Nahwärmenetz kann weder ökologisch noch ökonomisch gewollt sein“, resümiert auch Sebastian Henghuber, Vorstand der MW Biomasse AG und Sprecher der Landesgruppe Bayern des FVH. Ein Austausch der erneuerbaren Wärmequellen und der Rückfall auf fossile Lösungen würde Klimaschutz und regionale Wertschöpfung als Verlierer zurücklassen.
[Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands Bioenergie e.V. vom 6. Dezember 2016]