Die Durchwachsene Silphie soll ab 2018 greeningfähig sein. Diese Empfehlung hat der Agrarausschuss der EU in einem Votum Ende November eindeutig abgegeben. Mit 39:5 Stimmen haben sich die Abgeordneten dafür ausgesprochen, dass ab dem nächsten Jahr die Energiepflanze Durchwachsene Silphie als Greeningmaßnahme anerkannt wird. Wie vom Fachverband Biogas e.V. schon lange gefordert, darf die Pflanze damit in Zukunft auf sogenannten ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) angebaut und anschließend in Biogasanlagen energetisch genutzt werden.
„Das ist eine tolle Nachricht“, sagt Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. „Damit werden wir zukünftig noch mehr von dieser mehrjährigen insektenfreundlichen Energiepflanze in der Landschaft sehen.“ Allerdings muss das EU Parlament der Empfehlung noch zustimmen. Auch aus Sicht des Gewässerschutzes ist die Durchwachsene Silphie als Dauerkultur eine wertvolle Pflanze. Da keine jährliche Bodenbearbeitung notwendig ist und die Pflanze gleichzeitig ein weitläufiges Wurzelsystem bildet, können Silphiefelder Nährstoffe optimal binden und verhindern damit sowohl die Nährstoffauswaschung ins Grundwasser als auch die oberflächliche Auswaschung durch Erosion.
Seit 2015 erhalten Landwirte (mit mehr als 15 Hektar Ackerfläche) einen Teil ihrer EU-Agrarprämie nur noch, wenn sie verschiedene ökologische Vorgaben einhalten. Unter anderem müssen sie mindestens fünf Prozent ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche nutzen und dürfen hier nur bestimmte, umweltfreundliche Pflanzen anbauen. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Forderung nach mehr Biodiversität auf den Feldern, die durch die aktuelle Studie zum Insektensterben neuen Nachdruck erhielt. Insekten brauchen unterschiedliche Blühpflanzen, um zu überleben.
Die Durchwachsene Silphie blüht von Juni bis September und wird sehr gerne von Bienen angeflogen. Dennoch gehörte sie bislang nicht zu den greeningfähigen Pflanzen. Was besonders für Betreiber von Biogasanlagen sehr bedauerlich war. Denn die Silphie eignet sich hervorragend für den Einsatz in Biogasanlagen und erzielt beachtliche Gaserträge.
„Aktuell werden auf rund acht Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen Energiepflanzen für den Einsatz in Biogasanlagen angebaut“, erklärt Rauh. „Wenn in Zukunft auf Greeningflächen die Durchwachsene Silphie wächst, könnte dies zu einer spürbaren Entlastung des Flächendrucks in der Landwirtschaft führen.“ Auf längere Sicht geht Rauh davon aus, dass der EU-Beschluss viele Landwirte mit und ohne Biogasanlage dazu animieren wird, die bienenfreundliche Energiepflanze anzubauen.
Ein kleiner Wermutstropfen mischt sich allerdings in die Euphorie des Verbandsvertreters: Sogenannte Honigpflanzen, deren Blüten von Bienen angeflogen werden – beispielsweise Wildpflanzenmischungen, deren Einsatz in Biogasanlagen bereits erfolgreich erprobt ist - wurden zwar ins Greening aufgenommen, dürfen aber anschließend nicht geerntet werden. „Die Entscheidung, dass Honigpflanzen von ökologischen Vorrangflächen nicht in Biogasanlagen vergoren werden dürfen, ist für uns nicht nachvollziehbar“, bedauert Rauh. Denn es mache für die Umwelt keinen Unterschied, ob die Pflanzen im Herbst abgeerntet oder in den Boden eingearbeitet werden.
Ebenso bedauert Rauh, dass die EU die Chance nicht genutzt hat, weitere ökologisch vorteilhafte Kulturen, wie etwa das mehrjährige Riesenweizengras, aufzunehmen. „Würde für weitere Pflanzen das Nutzungsverbot aufgehoben, wäre dies in erster Linie ein Gewinn für die Insekten“, erläutert der Diplom-Agrarwissenschaftler. Er ist davon überzeugt, dass sich dann viel mehr Landwirte für insektenfreundliche Pflanzen entscheiden würden.
„Biogasanlagen können einen großen Beitrag zu mehr ökologischer Vielfalt auf den Ackerflächen und damit auch zum Schutz der Insekten leisten“, unterstreicht Stefan Rauh. „Wenn die Rahmenbedingen stimmen, werden die Betreiber die entsprechenden Pflanzen ansäen und damit einen sichtbaren Mehrwert für die ökologische Vielfalt unserer Agrarlandschaft leisten“, ist sich der Geschäftsführer sicher.
Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 4. Dezember 2017