Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich nicht auf einen Kompromiss zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) einigen können. Das Gesetz wird deshalb nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) sollten zu einem Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt werden. Dies stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Wärmewende dar. Die Bioenergie ist mit einem Anteil von 88 Prozent der mit Abstand größte Erneuerbare Energieträger in der deutschen Wärmeversorgung. Doch der Ausbau stagniert seit Jahren. Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) hatten bereits anlässlich der Anhörung des Gesetzesentwurfs im Bundeswirtschaftsministerium erklärt, dass der Gesetzesentwurf im Großen und Ganzen nichts an den bisherigen Regelungen ändert – auch nicht für die Holzenergie. Damit sei eine Chance zur Erhöhung des Erneuerbaren-Energien-Anteils vertan.
Andreas Kuhlmann, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena) und Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) betont einen anderen Aspekt: „Das Scheitern des Gesetzesvorhabens ist in mehrfacher Hinsicht ein erheblicher Rückschlag für die Energiewende im Gebäudesektor. Ohne das GEG wird Deutschland nun zunächst keinen Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude festlegen. Damit verstoßen wir gegen die EU-Gebäuderichtlinie. Außerdem hätte die öffentliche Hand hier mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen können, dass sie die Energie- und Klimaschutzziele ernst nimmt. Es ist ein schlechtes Signal, wenn sich nicht einmal die öffentliche Hand selbst dazu verpflichtet, ihre eigenen Gebäude heute so zu bauen, dass sie den Klimazielen genügen.“