Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) regelt den Kostenausgleich zwischen den Beteiligten. Der Netzbetreiber zahlt dem Einspeiser ein pauschales Entgelt von 0,7 Ct/kWh (HS) für vermiedene Netzkosten und kann die ihm entstehenden Kosten für Errichtung und Betrieb des Netzanschlusses, Bilanzausgleich sowie Regelung der Gasqualität auf die Netznutzungsgebühr umlegen. Diese Kostenwälzung umfasst die Betreiber aller Gasnetze innerhalb des betroffenen Netzgebiets. Vergleichbar zur Umlage der Aufwendungen des EEG auf alle Stromverbraucher führt die Umlage der Aufwendungen der Biogaseinspeisung für alle Erdgaskunden zu einer Erhöhung der Netznutzungsgebühren.

GasnetzentgeltVO 2008 [pdf; 0,1 MB]