Mit zunehmender Sorge betrachten die Bioenergieverbände die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde für Biomasse im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die erneute Unterdeckung des ausgeschriebenen Volumens zeige eindeutig, dass die aktuellen Bedingungen nicht attraktiv genug seien für potenzielle Bieter. Allerdings lassen die notwendigen Gegenmaßnahmen auf sich warten – aus Sicht der Bioenergieverbände ein unverständlicher Zustand, zumal der essenzielle Beitrag der Bioenergie zu den Klimazielen auf dem Spiel stehe. Sie fordern die Politik dringend dazu auf, endlich ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und die Gebotshöchstwerte um zehn Prozent anzuheben, um das Klimaschutzpotenzial ihrer Branche zu sichern und weiter auszubauen.
Bundesnetzagentur am Zug: Kurzfristig bessere Rahmenbedingungen ermöglichen
Von den rund 168 Megawatt (MW), die in dieser Runde ausgeschrieben waren, decken die 38 erfolgreichen Gebote lediglich ein Volumen in Höhe von ca. 90 MW ab. „Das ist erneut ein klares Signal, dass die Ausschreibungsbedingungen nicht die Kosten der Betriebe decken“, schließt Sandra Rostek, Leiterin der Hauptstadtbüros Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände. „Zukunftsfähige Anlagenkonzepte werden ausgebremst, Klimaschutzpotenzial bleibt ungenutzt“, so Rostek weiter. Das sei allerdings bei den aktuellen Rahmenbedingungen zu erwarten gewesen, schließlich habe das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) erst kürzlich errechnet, dass lediglich bei 16 Prozent der Biomasseanlagen die durchschnittlichen Stromgestehungskosten unterhalb der Gebotshöchstwerte liegen. „Im Umkehrschluss bedeutet das: 84 Prozent der Anlagen sind von vorneherein de facto von einer Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen“, kritisiert die Leiterin des Hauptstadtbüros. Die Bioenergieverbände fordern daher eine Anhebung der Gebotshöchstwerte um zehn Prozent – eine Maßnahme, die gemäß EEG nach dreimaliger Unterdeckung für die BNetzA vorgesehen ist, die aber angesichts der Tatenlosigkeit der Behörde nun auch der Bundestag initiieren müsse.
Klimaschutzleistung der Bioenergie wird ausgebremst durch aktuelles Ausschreibungsdesign
„Um die im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Ziele zu erreichen, ist es dringend notwendig, das Ausschreibungsdesign für Biomasseanlagen attraktiver zu gestalten“, so Rostek weiter. „Die Bioenergie ist unerlässlich für den Klimaschutz und leistet zudem einen wichtigen Beitrag für die Grundversorgung und die Wertschöpfung im ländlichen Raum.“ 2019 habe die Bioenergie mit 66 Millionen Tonnen allein rund ein Drittel der CO2-Einsparung aller erneuerbaren Energien erbracht. Gleichzeitig gingen von der Branche wirtschaftliche Impulse in Höhe von ca. 10 Milliarden Euro aus, die zumeist in den Regionen verbleiben. Es müssen schnellstmöglich Maßnahmen im EEG ergriffen werden von der BNetzA oder dem Bundestag, um die Bioenergie als Motor für Klimaschutz und Energiewende und als Wirtschaftsgröße im ländlichen Raum zu erhalten und auszubauen, mahnen die Bioenergieverbände.
Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 29. April 2020