„Unsere stetigen Mühen der letzten Monate haben sich gelohnt: Biomethan kehrt endlich ins KWKG zurück!“, zeigt sich Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), erleichtert und erfreut über die parlamentarische Entscheidung, Biomethan in KWK-Anlagen auch weiterhin zu fördern.
Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung gegen 23 Uhr im Zuge von Änderungen im KVBG (Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes) auch das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor geändert und darin die Streichung von Biomethan aus dem KWKG zurückgenommen, die im Osterpaket beschlossen worden war: Der betreffende Artikel im Osterpaket Artikel 17 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe a wird damit aufgehoben. Dazu heißt es in der Entwurfsbegründung:
Nach fachlicher Prüfung erscheint die Verwendung von Biomethan in KWK-Anlagen als ein wichtiger Baustein in der Dekarbonisierung kommunaler Wärmenetze. Durch den Ausschluss von Biomethan wäre die Zielvorgabe, den Anteil erneuerbare Wärme bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent zu erhöhen, deutlich schwieriger zu erreichen.
Damit fällt kurz vor Jahresende eine große Hürde für die Zukunft der KWK. Im Osterpaket waren KWK-Anlagen mit Biomethan von der Förderfähigkeit über das KWKG ab 2024 ausgeschlossen worden. Für die Rücknahme dieser Änderung hatte sich der B.KWK in den vergangenen Monaten intensiv in Gesprächen mit Abgeordneten und dem BMWK eingesetzt. Zuletzt war im KWK-Verbändedialog mit dem Ministerium in Aussicht gestellt worden, die Wiederaufnahme von Biomethan ins KWKG aufgrund der Eingaben des B.KWK und des fachlichen Austauschs mit B.KWK-Präsidenten Claus-Heinrich Stahl zu prüfen. Dies führte nun kurzfristig zum Erfolg.
Stahl blickt somit positiv gestimmt auf den nahenden Jahreswechsel: „Wir hoffen, dass diese Entscheidung bei unseren Mitgliedern und der Gesamtbranche für Erleichterung und die Fortsetzung ihrer Bemühungen zur Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung mithilfe von KWK führt und ihre Planungshorizonte über 2023 an Sicherheit gewinnen.“
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. vom 2. Dezember 2022