UFOP: Biokraftstoffe wichtiger Teil des Instrumentenkastens für den Klimaschutz im Verkehr
Berlin, 05. Dezember 2022. Nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe bleiben vorerst die wichtigste Option zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Dies betonte die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) nach Bekanntmachung der Auswertung der Nachhaltigkeitsnachweise zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die durchschnittliche Treibhausgasminderung der eingesetzten Rohstoffe von 84 % bestätige erneut den erfolgreichen Effizienzwettbewerb innerhalb der THG-Quotenregelung.
Nach Angaben der BLE wurden insgesamt über 3,9 Mio. t Biokraftstoffe und davon ca. 2,72 Mio. t fossilen Diesel ersetzende Biokraftstoffe (Biodiesel, HVO etc.) angerechnet, im Quotenjahr 2020 waren es ca.3,5 Mio. t. Rohstoffseitig ist Palmöl mit insgesamt 1,063 Mio. t die wichtigste Rohstoffquelle, gefolgt von gebrauchten Speiseölen und Fetten mit 0,772 Mio. t und Rapsöl mit ca. 0,6 Mio. t. Gegenüber dem Quotenjahr 2020 verringerte sich insbesondere der Anteil von HVO aus Palmöl um 0,52 auf 0,3 Mio. t. Ursache ist die Kraftstoffnorm für Diesel, die eine Beimischung von Biodiesel von maximal 7 Vol.-% zulässt; darüber hinausgehend wird HVO beigemischt. Die höhere Gesamtmenge in 2020 ist darauf zurückzuführen, dass die THG-Quote von 6 % in dem betreffenden Jahr ausschließlich durch den physischen Einsatz von Biokraftstoffen erfüllt werden musste.
Die Option der THG-Quotenübertragung war bei gleicher Quotenhöhe erst 2021 wieder möglich. Deshalb erwartet die UFOP für das Quotenjahr 2022 bei einer auf 7 % gestiegenen THG-Quote einen Gesamtbedarf für den Dieselmarkt von ca. 2,5 Mio. t Biodiesel und HVO. Der Verband weist darauf hin, dass der auf die THG-Quote anzurechnende Anteil von Biokraftstoffen aus Palmöl im Quotenjahr 2022 auf 0,9 % am Endenergieverbrauch im Straßenverkehr begrenzt sei; ab 2023 sei eine Anrechnung hierzulande nicht mehr möglich.
Die UFOP stellt fest, dass nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe nicht nur einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr leisten können, sondern aufgrund des nach wie vor geringen Beitrages der e-Mobilität auch müssen. Dies bestätigt die kürzlich von der Generalzolldirektion veröffentlichte Auswertung zur Erfüllung der THG-Quote: Für die e-Mobilität wurde ein Anteil von lediglich 25.000 t CO2eq ausgewiesen. Grundsätzlich bestätige auch das Quotenjahr 2021 die Bedeutung der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse in ihrer Brückenfunktion für die Erfüllung der THG-Minderungsvorgaben im Verkehrssektor gemäß dem geltenden Klimaschutzgesetz. Die Förderunion lehnt daher erneut eine Absenkung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse unter den Kompromiss von 4,4 % am Endenergieverbrauch im Straßen- und Schienenverkehr entschieden ab.
Quelle: Pressemitteilung des Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e.V. vom 05. Dezember 2022