„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung leichtfertig die große Chance vertan, der Bioenergieerzeugung in Deutschland eine verlässliche und wirtschaftliche Perspektive zu geben“, so das Fazit von Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V.
Alle Ausschreibungsrunden für Biomasse seit 2017 hätten klar gezeigt, dass die geltenden Gebotshöchstwerte zu niedrig sind und damit die Teilnahme insbesondere moderner Biomasse-Neuanlagen wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Deshalb fordert der Biogasrat+ e. V., die Gebotshöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen im EEG 2021 einheitlich auf 17,50 Ct/kWh anzuheben und die seit 2018 geltende Degression auszusetzen. Damit die für den Klimaschutz wichtigen Treibhausgasreduzierungspotenziale von Biogas und Biomethan nicht verloren gehen und das im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehene Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung bis 2030 erreicht werden kann, müsse das Ausschreibungsvolumen für Biomasse auf mindestens 800 MW/a erhöht werden.
Sonderausschreibungen für Biomethan-BHKW wirtschaftlich ausgestalten
Grundsätzlich positiv bewertet Hochi die im Gesetzentwurf vorgesehene die Einführung eines neuen Ausschreibungssegments für hochflexible Biomethan-BHKW, um die die Netz- und Marktintegration erneuerbarer Energien zu verbessern. „Die aktuelle Ausgestaltung der Sonderausschreibung ist gegenüber dem Referentenentwurf ein Fortschritt, so wurde das Ausschreibungsvolumen pro Jahr auf 150 MW angehoben und der Gebotshöchstwert auf 19,0 Ct/kWh festgelegt.“ Gleichwohl sei es mit der Degression von 1 Prozent ab 2022 sowie der Begrenzung der Bemessungsleistung der Anlage v. 15 Prozent des Wertes der installierten Leistung nach wie vor schwierig, neue Biomethan-BHKW wirtschaftlich zu realisieren. Hier bestehe weiterer Handlungsbedarf im parlamentarischen Verfahren.
Darüber hinaus lehnt der Biogasrat+ e.V. die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung zur Einführung einer „Südquote“ im Ausschreibungsverfahren für Biomethan ausdrücklich ab. „Wenn 50 Prozent des Zuschlagvolumens bevorzugt in südliche Landkreise gehen soll und diese auch bei Nichterreichung nicht auf die übrigen Standorte in Deutschland insbesondere im Norden übertragbar sind, handelt es sich dabei um eine Wettbewerbsverzerrung und verfassungsrechtlich fragwürdige Diskriminierung bestehender und neuer Biomasseanlagen im Norden Deutschlands“, so Hochi. „Wir brauchen alle Anlagen zur Erzeugung klimafreundlicher Bioenergie, um unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen.“
Biomethan steht für Versorgungsicherheit und Flexibilität
Mit der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und der Einspeisung des grünen Gases in das mehr als 500.000 Kilometer umfassende Gasnetz steht ein gesicherter, flexibler und saisonal speicherbarer Energieträger zum Einsatz in allen Verbrauchssektoren zur Verfügung. Damit kann Biomethan eine Schlüsselfunktion in der klimafreundlichen, nachhaltigen Energieversorgung der Zukunft übernehmen. „Biomethan ist das ideale Backup für die volatile Erzeugung erneuerbarer Energien aus Sonne und Wind und wird nach dem Kohleausstieg noch wichtiger zur Deckung der Residuallast werden“, betont Hochi. Kritisch sieht der Verband daher auch die weitere Begrenzung der Einsatzstoffe zur Biogas- und Biomethanerzeugung. „Die im EEG 2021 vorgesehene pauschale Einschränkung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn auf 44 Masseprozent in einem schränkt den Handlungsspielraum der Branchenakteure pauschal ohne Würdigung der regionalen Gegebenheiten massiv ein und verhindert, dass zusätzliche Kostensenkungspotenziale gehoben werden können.“, erklärt Hochi mit Verweis auf Prognosen der Bundesregierung, nach denen die Potenziale für den nachhaltigen Anbau von nachwachsenden Rohstoffen für die Bioenergieerzeugung bei Weitem nicht ausgeschöpft sind. „Das EEG 2021 darf den Beitrag von Biogas und Biomethan für die Erreichung der Klimaziele nicht weiter ausbremsen“, appelliert Hochi an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die in den nächsten Wochen über den Gesetzentwurf beraten werden und damit die Weichenstellung für eine nachhaltige, CO2-arme Energieversorgung in der Hand haben.
Die detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurf EEG 2021 finden Sie unter www.biogasrat.de.
Quelle: Pressemitteilung des Biogasrat+ e.V. vom 23. September 2020