Mit dem beschlossenen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gibt die Bundesregierung der Bioenergiebranche ein substanzielles Signal, dass für Strom aus Biomasse weiterhin eine Perspektive besteht und dessen Systemrelevanz erkannt wird. Die Bioenergieverbände begrüßen neben weiteren Verbesserungen insbesondere die Anhebung der Gebotshöchstwerte, sehen aber auch eindeutig Klärungs- und Anpassungsbedarf bei mehreren Regelungsdetails, vor allem bei der Güllevergärung.
„Es soll weitergehen für die Bioenergie – das ist für mich die entscheidende Aussage des EEG-Kabinettsentwurf“, resümiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände. „Die Anhebung der Gebotshöchstwerte ist aus unserer Sicht ein klares Zeichen, dass die Bundesregierung die Klimaschutz- und Systemdienstleistungen unsere Branche schätzt und erhalten will, auch durch den Zubau von Neuanlagen aller Bioenergietechnologien“, so Rostek. Während nun eine 1-zu-1 Umsetzung der europäischen Richtlinie beim Thema Hocheffizienz die benötigte Klärung bringe, werfe eine Reihe von Neuregelungen jedoch auch Fragen auf. Diese gelte es dringend zu klären. „Allen voran reichen die Erhöhung der Ausschreibungsvolumina weiterhin nicht aus, um die Vorgaben des Klimaschutzprogramms zu erfüllen. Hier muss das Ziel von 42 Terrawattstunden für die Bioenergie unbedingt aufgenommen werden“, betont die Hauptstadtbüro-Leiterin. Darüber hinaus seien einige Regelungen für die Anforderungen an die Flexibilisierung von Anlagen besonders im Holzenergiebereich noch unklar, was es zu beheben gelte. „Auch beim Thema Güllevergärung spricht der Kabinettsentwurf zwar die wesentlichen Aspekte grundsätzlich an, allerdings ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass diese auch direkt im Gesetz geregelt und nicht auf später verschoben werden“, so Rostek weiter. „Wir nehmen also die Ankündigung der Bundesregierung beim Wort, dass dieses Thema noch Gegenstand von Diskussionen sei – denn hier gibt es noch viel Klimaschutzpotenzial zu heben.“
Der Kabinettsentwurf zeige die gute Basis, die in der Ressortabstimmung erarbeitet wurde. Die Bioenergieverbände plädieren an die Bundesregierung, diese eingeschlagene Richtung weiter zu verfolgen, um die Leistungen der Bioenergie für Energiewende und Klimaschutz zu erhalten und auszubauen. Sie appellieren auch an den Bundestag, den bestehenden Klärungs- und Anpassungsbedarf im nachfolgenden parlamentarischen Verfahren anzugehen.
Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 23. September 2020