Das Bundeskabinett hat am 8. Juni den Gesetzentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Im Vergleich zu den ersten Entwürfen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sieht dieser deutliche Verbesserungen für die Bioenergie vor. So schlugen sich sowohl die Forderungen von Bayerns Ministerpräsidenten Horst Seehofer und einigen seiner Länderkollegen nach einem höheren Ausbaupfad als auch die Forderungen von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt nach höheren Vergütungssätzen in dem Entwurf der Bundesregierung nieder. Nichtsdestotrotz sind die Rahmenbedingungen für die Bioenergie unzureichend. So lautet das Fazit der Bioenergie-Verbände und des Deutschen Bauernverbandes (DBV).
Dreh- und Angelpunkt der bisherigen Verhandlungen waren die Ausbaupfade der einzelnen Erneuerbaren Energien. Das Wirtschaftsministerium war mit dem Angebot in die Verhandlungen gegangen, für die Bioenergie ein Fördervolumen von 100 Megawatt (MW) brutto pro Jahr zuzulassen, was unweigerlich zu einem Rückbau bei der Bioenergie geführt hätte. Nach dem Kabinettsbeschluss ist nun ein Korridor von 150 MW in den ersten drei Jahren und 200 MW in den Folgejahren geplant. „Es freut uns sehr, mit welcher Zielstrebigkeit sich einige Bundesländer, insbesondere Bayern, für die Bioenergie eingesetzt haben und dadurch deutliche Verbesserungen gegenüber dem Angebot der Bundesregierung erreicht werden konnten“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Fachverband Biogas e.V. (FvB), Dr. Claudius da Costa Gomez.
An den ab 2017 geplanten Ausschreibungen dürfen, wie erhofft, auch Bestandsanlagen teilnehmen. Somit ist erstmals eine Anschlussreglung im EEG festgeschrieben. Wichtig war in diesem Zusammenhang auch die auf Druck des Bundeslandwirtschaftsministeriums durchgesetzte Erhöhung des Gebotshöchstpreises für Bestandsanlagen auf 16,9 Cent je kWh. Der Geschäftsführer des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Bernd Geisen, betont: „Der dringendste Änderungsbedarf besteht nun darin, einen fairen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anlagenklassen zu erreichen. Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben ein Konzept vorgelegt, das wir unterstützen. Nun müssen sich die Parlamentarier dafür einsetzen.“
Da die Anschlussreglungen nur im Rahmen von Ausschreibungen vorgesehen sind und diese erst ab einer Leistung von 150 kW beginnen, gibt es im Gesetzesentwurf noch keine Perspektive für kleinere Anlagen. „Die Einführung einer akzeptablen Anschlussregelung auch für diese meist bäuerlichen Anlagen ist unerlässlich“ unterstreicht Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des DBV. „Auch hier muss im Deutschen Bundestag noch nachgearbeitet werden.“
Nach wie vor keine Anschlussregelungen sieht der Gesetzesentwurf auch für Altholzanlagen vor. Hier sieht Frank Scholl, Sprecher des Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke des Fachverbandes Holzenergie (FVH), „noch dringenden Handlungsbedarf“.
[Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Fachverband Biogas e.V. (FvB) und Fachverband Holzenergie (FVH) vom 8. Juni 2016]