Der Fachverband Biogas e.V. kritisiert in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Positiv bewertet der Verband die Fortführung der Steuerermäßigung für Biomethan über das Jahr 2018 hinaus. Hiermit würde gewährleistet, dass die Nutzung von Biomethan als CO2-armer Kraftstoff weiter angereizt wird. Kontraproduktiv seien hingegen die Vorschläge, Strom aus Biomasse nicht mehr als Strom aus Erneuerbaren Energieträgern zu werten.
Das Bundesfinanzministerium arbeitet aktiv an einer kurzfristigen Neuausrichtung des Energie- und Stromsteuerrechts. Darin wird die Höhe der Steuern für verschiedenste Energieprodukte geregelt und die entsprechenden Vergünstigungen, beispielsweise für Erneuerbare Energien, festgelegt.
„Grundsätzlich begrüßen wir die Steuerermäßigung für Biomethan als Kraftstoff über das Jahr 2018 hinaus“, erklärt der Geschäftsführer des Fachverband Biogas e.V., Dr. Stefan Rauh. Dies sei ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energie- und Verkehrswende. Nicht zu verstehen sei allerdings, dass die volle Steuerermäßigung nur bis 2021 gelten soll und anschließend bis 2024 degressiv ausgeführt wird. „Für einen Autofahrer, der auf ein CNG (compressed natural gas)-Fahrzeug umsteigen will und damit auch Biomethan tanken kann, ist das das falsche Signal!“
Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus vor, Strom aus Biomasse nicht mehr als Strom aus Erneuerbaren Energieträgern zu werten. Dies sei in keinster Weise nachvollziehbar, betont Rauh. „Biogasanlagen leisten einen erheblichen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz und sind als Erneuerbare Energieanlagen nicht mit fossilen Kleinanlagen gleichzustellen.“
Als Folge dieser Änderung des Stromsteuerrechts müssten größere Anlagen für ihren selbst verbrauchten Strom Stromsteuer entrichten. Gerade für viele Pioniere, die einst angetreten sind, ihren Strom selbst zu erzeugen, ist das „ein Schlag ins Gesicht“, beklagt Rauh.
Deswegen fordert der Fachverband Biogas e.V. eine Überarbeitung des Entwurfs, der keine neuen wirtschaftlichen Hemmnisse für Betreiber dezentraler Anlagen beinhalten darf. Dazu gehöre auch, dass Strom aus Erneuerbaren Energien weiter steuerbefreit genutzt werden kann. Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass nur die ersten 20 Megawattstunden begünstigt sind. „Insgesamt schadet der Entwurf der dezentralen Stromversorgung und behindert somit die geplante Energiewende“, zieht Rauh ein negatives Fazit.
[Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 20. Mai 2016]