Das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie (ATB) wollte eine einfache und wirtschaftliche Maßnahme entwickeln, um die Methan- und Ammoniakemissionen aus nicht gasdichten Gärrestlagern von Biogasanlagen zu vermindern. Dazu vermengten die Forscher den Gärrest mit handelsüblichen mineralischen Düngern. Dies senkt den pH-Wert, erhöht den Salzgehalt und schränkt die Aktivität der Mikroorganismen ein. Im Ergebnis ließen sich die Emissionen so – mit einer Ausnahme - erfolgreich verringern.
In dem Versuch testeten die Forscher die Auswirkungen von mineralischen Düngemitteln auf die Gärreste von fünf unterschiedlichen Biogasanlagen. Alle Anlagen arbeiten im Nassvergärungsverfahren bei Temperaturen zwischen 40 – 45 °C, unterscheiden sich aber in der Auswahl und Mischung der Gärsubstrate. Im Ergebnis ließen sich die Methan-Emissionen mit Triplesuperphosphat, Magnesiumchlorid, BORTRAC und Tenso Eisen unabhängig vom Substrat um mindestens 81 Prozent verringern. Bei der Ammoniakreduzierung waren die Dünger ebenfalls erfolgreich, allerdings schwankten die Ergebnisse hier deutlich stärker in Abhängigkeit vom eingesetzten Substrat. Die Beimischung von Triplesuperphosphat zeigte beispielsweise bei der Ammoniakabsenkung eine Spannweite von 34 bis 88 Prozent über alle getesteten Gärrückstände. Eine Ausnahme stellte der Dünger Tenso Eisen dar, der zu einem Anstieg der Ammoniakfreisetzung führt.
Die Emissionsreduzierung wurde bei 30 °C und bei 15 °C untersucht. 15 °C entsprechen der durchschnittlichen Gärresttemperatur im Lager zur Zeit des Ausbringungsverbotes zwischen November und Januar.
Das Forschungsteam schlussfolgert, dass Mineraldünger zur Emissionsreduzierung eingesetzt werden können, selbst wenn man aufgrund von Restriktionen im Zuge des neuen Düngerechts nur einen Teil der angeratenen Dünger-Menge beimischen würde.
Aufbauend auf den Projektergebnissen sind vertiefende Untersuchungen nötig, um die Erkenntnisse für die praktische Anwendung nutzbar zu machen.
In Deutschland ist ein gasdichtes System bei Biogasanlagen erst seit dem EEG 2012 verpflichtend. Nach wie vor existieren Altanlagen mit offenen oder nicht gasdicht abgedeckten Gärrestlagern.
Das Vorhaben wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) gefördert. Der Abschlussbericht kann unter dem Förderkennzeichen 22011213 eingesehen werden.
Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 9. Oktober 2017