EEG muss dringend nachgebessert werden
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 14. Oktober die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasse 2021, die wie die vorherigen Ausschreibungsrunden erneut deutlich unterzeichnet war. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 275 Megawatt (MW) wurden lediglich 73 Gebote mit einem Volumen von 70 MW bezuschlagt. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände:
„Die starke Unterzeichnung der zweiten Ausschreibungsrunde ist nicht hinnehmbar. Trotz einer Reihe positiver Entwicklungen des novellierten Erneuerbaren-Energien Gesetzes (EEG), wie beispielsweise der angehobenen Gebotshöchstwerte, zeigen sich erneut die deutlichen Auswirkungen der einschneidenden Verschlechterungen, die mit dem EEG 2021 einhergingen.
Im Speziellen sorgt vor allem die endogene Mengensteuerung für große Verunsicherung, die dazu geführt hat, dass die Unterdeckung nochmals zusätzlich verschärft wurde, was angesichts der Ziele beim Klimaschutz und der drohenden Stromlücke auf großes Unverständnis stößt. Die deutlich erkennbare Zurückhaltung innerhalb der Branche ist jedoch angesichts der dadurch entstandenen mangelhaften Investitionssicherheit nicht verwunderlich. Zudem fehlt bis zum jetzigen Zeitpunkt den Betreibern die nötige Planungssicherheit bezüglich der beihilferechtlichen Genehmigung des Flexibilitätszuschlags für Bestandsanlagen. Hier ist mehr Druck von Seiten der Bundesregierung auf die Europäische Kommission wünschenswert.
Die nächste Bundesregierung sollte sobald wie möglich die endogene Mengensteuerung abschaffen und genauso die Südquote, die ab 2022 die Verunsicherung für Gebote aus nördlichen Bundesländern weiter verstärkt. Außerdem ist es dringend nötig, dass die Europäische Kommission den Flexzuschlag genehmigt. Die Gebotshöchstwerte müssen auf ihre Wirtschaftlichkeit für kleinere und mittlere Anlagen überprüft werden.
Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 14. Oktober 2021