Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen ersten Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) veröffentlicht. Nach erster Einschätzung der Bioenergieverbände ist dieser Entwurf trotz einiger positiver Ansätze, die in die richtige Richtung weisen, nicht geeignet, die 2030-Ziele für Klimaschutz und Energiewende der Bundesregierung zu erreichen. Das für die Branche jetzt wichtige Signal zum Aufbruch wird schmerzlich vermisst; der Entwurf weist noch enormen Nachbesserungsbedarf auf.
„Anspruch und Wirklichkeit klaffen in diesem Entwurf leider weit auseinander“, zieht Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, ein erstes Resümee im Namen der Bioenergieverbände. Der Entwurf bekenne sich zwar zu dem Ausbauziel für die Bioenergie aus dem Klimaschutzprogramm 2030 in Höhe von 8,4 GW – die geplanten Ausschreibungsvolumina spiegelten dies aber nicht wider. „Ganz im Gegenteil: So kommt der gewollte, nötige Ausbau nicht zustande. Was hier skizziert wird, ergibt vielmehr einen Abbaupfad, der weder Neubau anreizt noch den Bestand erhält, wie es eigentlich im Klimaschutzprogramm vorgesehen ist“, ärgert sich die Leiterin des Hauptstadtbüros. „Da muss unbedingt nachgebessert werden, sonst entfernen wir uns eindeutig von den Klimazielen, weil mit dem dann einsetzenden Rückbau der Bioenergieanlagen auch deren wichtige Klimaschutzleistungen eingebüßt werden.“
Die Bioenergieverbände kritisieren, dass nach derzeitigem Stand eine umfassende, sinnvolle Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen für Biomasse im EEG noch weitreichend fehle. Beispielsweise mangele es noch an einer Anhebung der Gebotshöchstwerte. Dieser Schritt sei dringend notwendig, um den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu sichern. Auch die Mobilisierung der Güllevergärung, die ebenfalls im Klimaschutzprogramm vorgesehen ist, werde in keinster Weise angegangen.
„Immerhin enthält der Entwurf auch einige wenige Elemente, die grundsätzlich zuversichtlich stimmen“, so Rostek weiter. So begrüßen die Bioenergieverbände die Aufhebung der Deckelung bei der Umstellung von Biogasanlagen auf eine bedarfsgerechte Fahrweise. Zudem komme der Entwurf der Bioenergiebranche bei den bislang zu kurzen Realisierungsfristen für neue Projektvorhaben in den Ausschreibungen entgegen, was vor allem größere Holzheiz(kraft)werke und Bioabfallanlagen entlaste.
Insgesamt bleiben diese Impulse aber ein schwacher Trost. Die Bioenergieverbände appellieren daher an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat im weiteren Verfahrensverlauf unbedingt Nachbesserungen vorzunehmen und die Wirklichkeit dem formulierten Anspruch anzupassen.
Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 1. September 2020