Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Konditionen seines Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ deutlich verbessert. Grundlage ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Seit Anfang dieses Jahres werden Holzheizanlagen mit einem Zuschuss von 35 % der Investition unterstützt. Bei Ersatz eines Heizölkessels sind es sogar 45 %.
Zur förderfähigen Investition zählen neben dem Wärmeerzeuger, seiner Einbindung (inkl. Pufferspeicher) und der Planungsleistungen auch sekundäre Bauteile zur Brennwertnutzung oder Abgasreinigung (bei Kesseln in Neubauten sind sie eine Förderbedingung). Im Umfeld der Anlage wird auch die Herrichtung des Heizraums und die Demontage der Altanlage einbezogen. Auch der hydraulische Abgleich des Wärmeverteilsystems ist eine Förderbedingung – ebenso wie die Installation eines Pufferspeichers (mindestens 30 l/kW bei automatisch beschickten Kesseln und 55 l/kW bei handbeschickten Anlagen).
Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Kommunen, Kirchen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln (auch als Scheitholzkombinationskessel), Pelletöfen mit Anschluss ans Heizungssystem und besonders emissionsarme Scheitholzkessel.
Die Anträge müssen vor der Beauftragung der Bauleistungen online auf www.bafa.de gestellt werden. Dort finden sich auch die Bestimmungen zur Förderung anderer erneuerbarer Energiequellen.
Sind Wärmeleitungen erforderlich, um mehrere Verbraucher gemeinsam zu versorgen, erhalten sie ein Darlehen der KfW mit einem Teilschulderlass in Höhe von 60 € je m Wärmeleitung und 1.800 € je angeschlossenem Gebäude bei einem aktuellen Zinssatz von 2,0 %eff. Diese Teilschulderlasse erhöhen sich um 10 %, wenn die Investition von einem kleinen oder mittleren Unternehmen gemäß EU-Definition getätigt wird, und um weitere 20 %, wenn Anlagen mit fossilen Brennstoffen ersetzt werden, die keine Brennwerttechnik einsetzen und für die keine Austauschpflicht nach § 10 EnEV besteht.
Diese Förderprogramme erreichen die Holzenergieszene zu einem günstigen und einem ungünstigen Zeitpunkt. Einerseits sind die Heizöl- und ihnen folgend auch die Erdgaspreise auf einem vglw. niedrigen Niveau. Andererseits stehen durch die Trockenheits-, Sturm- und Käferschäden der beiden vergangenen Jahre große Mengen Waldholz zur Verfügung, die für die energetische Nutzung geeignet sind. Sie werden ergänzt durch andere Sortimente wie Sägerestholz und Landschaftspflegeholz.
Zudem wird ab 2021 eine erhöhte Energiesteuer aufgrund der CO2-Bepreisung gemäß dem Klimapaket der Bundesregierung eingeführt. Die Grafik zeigt den Verlauf der Zuschläge ausgehend von den Vorgaben in Höhe von 25 € je t CO2 im Jahr 2021 und 55 €/t 2025. Ab 2026 ist ein Marktwert im Bereich von 55 - 60 €/t vorgesehen. Die höheren Werte für Heizöl spiegeln den erhöhten CO2-Ausstoß dieses Energieträgers wider.
Die aktuelle Situation bestätigt die Erfahrungen von 3N bei der Umsetzungsberatung von Holzheizanlagen: Entscheidend für den wirtschaftlichen Betrieb ist es, die Investition in einem vertretbaren Rahmen zu halten und möglichst teure fossile Energieträger durch möglichst preiswertes Holz zu ersetzen. Dabei müssen Verbrennungstechnik und Brennstoffqualität natürlich direkt auf einander abgestimmt sein, um jederzeit einen effizienten und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten.
Anlagen mit vglw. geringen Leistungen (50 - 150 kW) sind auf besondere Weise auf eine gleichbleibende Brennstoffqualität angewiesen. Werden die Hackschnitzel von einem Aufbereiter bezogen, kann dies über entsprechende Vereinbarungen leicht gewährleistet werden. Wird Holz aus eigenen Beständen verwendet, können alle Aufbereitungsschritte gezielt gestaltet werden.
3N steht für alle Schritte bei der Konzeption und Realisierung von Holzpellet- und Hackschnitzelheizanlagen zur Verfügung. Die folgenden Anlagenbeschreibungen zeigen Beispiele von Hackschnitzelheizanlagen, die durch 3N realisiert wurden:
- Kloster Loccum (170 kW, 2009)
- Landkreis Schaumburg (150 kW, 2015)
- Abtei Dinklage (150 kW, 2010)
- Gemeinde Uplengen (330 kW, 2017)