Bei der Bundesförderung effiziente Wärmenetze sind am 21.10.21 einige Änderungen in Kraft getreten, die auch Wärmenetze an Bioenergieanlagen betreffen. Netze mit max. 16 Abnahmestellen werden nun mit einem Zuschuss von 35 % gefördert.
Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme wurden neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet. Dazu wurden die bestehenden Förderprogramme in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Das neue Bundesförderprogramm ist zum 01.07.2021 vollständig gestartet und enthält nun nur noch drei Teilprogramme: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
Bei den Einzelmaßnahmen ist nun die Definition eines „Gebäudenetzes" verändert. Es werden nun nicht mehr nur Netze mit Gebäuden des gleichen Eigentümers gefördert, sondern Netze von bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten. Größere Netze können in der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert werden.
Bei den technischen Mindestanforderungen an ein Gebäudenetz wird „unvermeidbare Abwärme" den erneuerbaren Energien gleichgestellt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an den Deckungsanteil angehoben:
- 30 % Zuschuss, wenn mind. 55 % der Wärme im Netz aus erneuerbaren Energiequellen und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen (bisher 25 %)
- 35 % Zuschuss, wenn mind. 75 % der Wärme im Netz aus erneuerbaren Energiequellen und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen (bisher 55 %)
Dieser Zuschuss beinhaltet auch die Investition in die Erzeugungsanlage, z.B. eine Holzheizanlage und berücksichtigt die gesamte Investition inkl. baulicher Aufwendungen und Planungsleistungen.
Auch die Anschlussarbeiten in den angeschlossenen Gebäuden sind mit einem Zuschuss des BAFA in Höhe von 35 % förderbar, wenn die Wärme zu mindestens 55 % aus erneuerbaren Energiequellen und/oder unvermeidbarer Abwärme stammt oder der Primärenergiefaktor max. 0,25 beträgt. Bei mindestens 25 % Wärme aus erneuerbaren Energiequellen und/oder unvermeidbarer Abwärme oder einem Primärenergiefaktor von max. 0,6 beträgt der Zuschuss noch 30 %. Wenn für ein Gebäude ein sog. Individueller Sanierungsfahrplan durch einen anerkannten Gebäudeenergieberater erstellt, erhöht sich die Förderung um 5 %. Der Fahrplan beschreibt den Weg eines Altbaus zu einer bestimmten Effizienzhausstufe.
Weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie unter den nachfolgen Links: