Der neue DBFZ-Leitfaden „Die wiederkehrende Emissionsprüfung nach 1. BImSchV“ erläutert Betreibern die Grundlagen der wiederkehrenden Überwachung und Prüfung ihrer automatisch beschickten Holzfeuerungen. Es wird anschaulich aufgezeigt, welche Faktoren einen maßgeblichen Einfluss auf die Emissionen haben und wie Holzfeuerungen optimal betrieben werden können. Die Anforderungen des Schornsteinfegers und der Ablauf der Prüfung werden vorgestellt und Betreibern Hinweise für Vorarbeiten zum Prüftermin gegeben.
Die 1. Bundes-Emissionsschutz-Verordnung (Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung) regelt die von Holzfeuerungsanlagen und anderen Biomasseanlagen bei Inbetriebnahme und in der wiederkehrenden Überwachung einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte. Je nach Datum der Inbetriebnahme haben die Feuerungsanlagen bestimmte Grenzwerte bei Staub- und CO-Emissionen einzuhalten. Mit Inkrafttreten der novellierten Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung im Jahr 2010 wurden die Emissionsanforderungen an automatisch beschickte Holzfeuerungen in 2 Stufen ab 2010 bzw. 2015 deutlich verschärft. Zudem unterliegen auch früher installierte Bestandsanlagen strengeren Emissionsanforderungen.
Die Emissionen von Holzfeuerungen bzw. Holzheizungen werden einerseits durch die fachgerechte Planung, Auslegung und Installation bestimmt. Andererseits nehmen der technische Zustand, der verwendete Brennstoff und die Betriebsbedingungen einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Emissionen.
Der vorliegende Leitfaden bietet sowohl den Betreibern von bestehenden Holzheizungen als auch insbesondere Hausbesitzern, die eine Energieträgerumstellung weg von fossilen Brennstoffen und den Einbau einer neuen automatisch beschickten Holzheizung, wie zum Beispiel einer Pelletheizung oder Hackschnitzelheizung planen, wertvolle Hinweise.
Die Broschüre „Die wiederkehrende Emissionsprüfung nach 1. BImSchV – Für Betreiber automatisch beschickter Holzfeuerungen bis 100 kW“ steht auf der Internetseite des DBFZ zum Download bereit.
Der Leitfaden wurde vom DBFZ im Rahmen des vom Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderten Projekts „Entwicklung von Empfehlungen zur Vorbereitung der wiederkehrenden Emissionsprüfung nach 1. BImSchV“ erstellt.
Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 14. September 2017