Die Kommunen sollen in eigener Regie entscheiden können, ob Verpackungsabfälle und andere Wertstoffe gemeinsam in einer Wertstofftonne gesammelt werden. Das sieht der Entwurf eines neuen Verpackungsgesetzes vor, der am 11. August veröffentlicht wurde. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Die getrennte Sammlung von Abfällen soll noch effizienter und einfacher werden. Nachdem eine Einigung mit den Ländern auf das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz nicht möglich war, konzentriert sich das Verpackungsgesetz auf die erforderliche ökologische Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung. In den kommenden Wochen können die Verbände zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Mit dem Verpackungsgesetz haben wir einen tragfähigen Kompromiss gefunden. Wir wollen deutlich mehr Haushaltsabfälle recyceln und unnötige Abfälle vermeiden. Dazu erhöhen wir die Recyclingquoten, zum Beispiel für Kunststoffe. Die Lizenzentgelte der dualen Systeme werden an Nachhaltigkeitskriterien gebunden. Über die Einführung von Wertstofftonnen soll nun vor Ort in den Städten und Gemeinden entschieden werden."
Die gemeinsame Erfassung von Verpackungs- und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall wird durch das Verpackungsgesetz weiter erleichtert und gefördert. Die von den Koalitionsfraktionen und dem Bundesumweltministerium ursprünglich vorgesehene Erweiterung der Produktverantwortung auf die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Bratpfannen oder andere Haushaltswaren, war jedoch nicht konsensfähig. Nach dem Verpackungsgesetz kann nunmehr die Kommune entscheiden, ob sie mit den dualen Systemen vereinbart, diese Abfälle mit zu erfassen. Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben die Wertstofftonne bereits gemeinsam mit den dualen Systemen eingeführt und damit Erfahrungen gesammelt. Mit dem neuen Verpackungsgesetz wird die dauerhafte Einführung solcher Wertstofftonnen gefördert.
Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, ob in Tonnen oder in Säcken gesammelt sowie wann und wie oft abgeholt wird. Damit können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden.
Das Gesetz schreibt zudem deutlich höhere Recyclingquoten für Verpackungen vor, die in den dualen Systemen lizenziert und erfasst werden. Bei den Lizenzentgelten muss zudem die Recyclingfähigkeit stärker berücksichtigt werden.
Die Abfallentsorgung wird weiterhin im Wettbewerb erfolgen. Das wird auch zukünftig für Effizienz und – im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher – für niedrige Kosten sorgen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die die produktverantwortlichen Hersteller und Vertreiber finanzieren. Sie dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle.
In den kommenden Wochen werden die Verbände zu dem Gesetzentwurf angehört. Danach wird die Bundesumweltministerin den Gesetzentwurf dem Bundeskabinett vorlegen. Nach der Entscheidung des Kabinetts kann er dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet werden.
[Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 11. August 2016]