Für das Antragsjahr 2021 wurde der neue Nutzungscode 049 – Blühmischung für Biogas eingeführt. Dieser soll dem/r Antragsteller/in spezifischere Angaben zu den Kulturen für die Biomasseproduktion ermöglichen. Dieser Nutzungscode ist für den Anbau von Wildpflanzen zur Biomasseproduktion zu verwenden. Der Nutzungscode 050 – Mischkulturen mit Saatgutmischung ist für das Antragsjahr 2021 nicht mehr zu nutzen.
Weitere Informationen unter: www.lwk-niedersachsen.de