Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies erklärt, das novellierte Düngerecht - Düngeverordnung und Düngegesetz - konsequent umzusetzen. „Gemeinsam mit der Landwirtschaft müssen wir jetzt so schnell wie möglich nitratbelastete „rote" Gebiete identifizieren, Maßnahmen zur Nährstoffreduktion ergreifen und Kontrollen durchführen. Düngevorgaben müssen strikt umgesetzt und überprüft werden. Nur so haben wir eine Chance, die deutlich zu hohen Nährstoffüberschüsse abzubauen. Landwirtschaft und Grundwasserqualität dürfen sich an dieser Stelle nicht widersprechen. Wir müssen beides im Blick haben", sagte Lies in Hannover. Flächendeckend müssten für ganz Niedersachsen Meldepflichten für landwirtschaftliche Betriebe mit Blick auf Nährstoffvergleiche und gesamtbetriebliche Düngebedarfe umgesetzt werden, betonte Lies.

Dazu müssen die Verordnungsermächtigungen der novellierten Düngeverordnung in den kommenden Wochen und Monaten ausgestaltet werden. „Wir wollen die Landwirtschaft nicht gängeln. Aber hier steht der Schutz unserer Gewässer, Flüsse, Seen und Grundwasser, und insbesondere unseres Trinkwassers im Vordergrund. Dafür tragen wir eine große Verantwortung. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf sauberes Wasser", sagte Minister Lies. „Es geht neben der dringend gebotenen Reduzierung der Nährstoffeinträge um Transparenz und um Dokumentation, insbesondere beim Verbleib der jährlich anfallenden 60 Millionen Tonnen Mist, Gülle und Gärreste", so Lies weiter.

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor der Klage der Europäischen Kommission stattgegeben darin bestätigt, dass Deutschland keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hat, um den Ansprüchen der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Wassers zu genügen.

Niedersachsen hat aufgrund seiner intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung seit Jahren hohe Nährstoffüberschüsse, die Grundwasser und Oberflächengewässer belasten. Dies führt dazu, dass im Zuge der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie für rund 60 Prozent der Landesfläche ein schlechter chemischer Zustand des Grundwassers an die europäische Kommission gemeldet werden musste. Auch die seit Mitte der 90er Jahre im Vier-Jahresturnus zu meldenden Nitratberichte zeigen keine Verbesserungen der Grundwasserqualität. Die Europäische Kommission hatte im Herbst 2016 beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland wegen der ihrer Auffassung nach unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie erhoben, die sich jedoch noch auf das alte Düngerecht bezog. Der EuGH hat der Klage der Kommission stattgegeben und bestätigt darin, dass Deutschland trotz der hohen Nitratbelastung keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hat, um den Ansprüchen der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Wassers zu genügen.

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 21. Juni 2018