Fachverband Holzenergie begrüßt Vereinfachungen der GAP-Direktzahlungen-Verordnung

Image 1

Der Geschäftsführer des Fachverbandes Holzenergie (FVH), Gerolf Bücheler, begrüßt die geplanten Vereinfachungen für die Anlage von Agroforstsystemen bei der Überarbeitung der Gemeinsame Agrarpolitik-Direktzahlungen-Verordnung (GAP-DZV): „Es ist ein Gewinn für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Anlage von Agroforstsystemen vereinfachen will. Besonders zu begrüßen ist, dass jetzt nicht mehr mit einem Nutzenkonzept die positive Auswirkung eines Agroforstsystems nachgewiesen werden muss. Denn Agroforstsysteme stellen nicht nur Holz für die Wärme- und Energiewende sowie stoffliche Nutzung bereit, sondern liefern auch eine Vielzahl an positiven Effekten gratis mit. Kernpunkt ist hierbei, dass der Wind aus der Fläche genommen wird. Winderosion und vor allem die Wasserverdunstung werden nachweislich reduziert. Somit steht dem Pflanzenbestand zwischen den Gehölzstreifen mehr Wasser zur Verfügung, ein Umstand, der bei Vergleichsflächen zu deutlich Mehrerträgen zwischen den Gehölzen führt. Weitere Effekte sind Förderung der Biodiversität, Humusaufbau unter den Gehölzstreifen und zusätzliche Holzerträge für den Landwirt.“

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Referentenentwurf zur Änderung der GAP-DZV neben der Streichung der Anforderung eines Nutzenkonzepts für Agroforstsysteme auch vorgesehen, dass für die Anlage von Agroforstsystemen künftig flexiblere Regelungen bei Flächenanteilen, Breite und Abständen von Gehölzstreifen gelten sollen. Der FVH wertet dies als sinnvolle Erleichterungen, um Landwirten und Flächeneigentümern den Einstieg in den Gehölzanbau auf landwirtschaftlichen Flächen zu ebnen. Änderungsbedarf sieht der FVH jedoch noch bei den kleinsten erlaubten Abständen zwischen zwei Gehölzstreifen. Hier spricht sich der FVH für eine Flexibilisierung des Abstandes von 20 auf 10 m aus. Mit Blick auf den Klimawandel und zunehmende Trockenereignisse empfiehlt der FVH zudem, die Robinie für Agroforstsysteme zuzulassen, da diese besonders auf trockenen und sandigen Böden gut zurechtkommt.

„Mit den jetzt anstehenden Erleichterungen für Agroforstsysteme hat die Bundesregierung erkannt, wie wertvoll Gehölzstreifen auf landwirtschaftlichen Flächen sind und dass es bislang leider noch zu viele Hemmnisse gibt. Wir hoffen, dass mit den Änderungen der Anbau von Agroforstsystemen endlich Fahrt aufnimmt, zum Wohle besser an den Klimawandel angepasster landwirtschaftlicher Anbausysteme ebenso wie für die Roh- und Brennstoffversorgung mit Holz“, so Büchelers Fazit.

Die Stellungnahme des FVH zum kürzlich zu Ende gegangen Konsultationsverfahren finden Sie unter www.fachverband-holzenergie.de.

Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Holzenergie im BBE vom 22. August 2024