Die Landesregierung stellt für dieses Jahr 12 Millionen Euro bereit, mit denen Vorhaben unterstützt werden, die zur Reduzierung von Nährstoffausträgen aus Düngemitteln führen. Das Ziel ist, die Emissionen aus der Lagerung und dem Einsatz organischer und mineralischer Düngemittel zu vermeiden. Auch durch die Nutzung smarter Landtechnik sowie durch die Stärkung der Fachkompetenzen der Landwirte im Bereich des Nährstoffmanagements sollen eine ökologisch nachhaltigere Landwirtschaft und ein Beitrag zum Klimaschutz erreicht werden.
Der größte Teil der Mittel steht für die Förderung verschiedener Investitionen zur Verfügung. Dazu weist das Landwirtschaftsministerium auf folgende Eckpunkte hin:
Gefördert wird die Beschaffung bzw. Errichtung folgender Gegenstände:
- Zusätzliche Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten: Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche oder Festmist, soweit die Kapazitäten nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine feste Abdeckung oder ein Zeltdach wird vorgeschrieben.
- Abdeckungen für bestehende Güllebehälter oder Mistplatten (festes Dach oder Zeltdach),
- Gülleaufbereitungsanlagen (für alle Arten der Aufbereitung),
- Digitale Landtechnik
- Nahinfrarot-Sensoren (NIRS),
- Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern während der Ausbringung,
- Stickstoff-Sensoren,
- Pneumatische Düngerstreuer oder Scheibenstreuer für die Mineraldüngung mit GPS-gestützten Teilbreitenschaltungen, der Möglichkeit der GPS- oder sensorgestützten teilflächenspezifischen Variation der Streumengen bzw. sensorgestützten Einrichtungen zur Verbesserung der Quer- oder Längsverteilung.
- Die Zuwendung wird landwirtschaftlichen Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen gewährt; gewerbliche Unternehmen wie Lohnunternehmen oder Biogasanlagen sind ausgeschlossen.
- Betriebe mit mehr als 3,0 Großvieheinheiten je Hektar (GV/ha) werden nicht gefördert.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 35 Prozent.
- Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro netto. Maximal förderfähig ist ein Investitionsvolumen von 200.000 Euro.
- Liegt das Einkommen über 180.000 Euro (bzw. 150.000 Euro bei Ledigen), wird die Förderung nicht gewährt (Prosperitätsgrenze).
Sobald die Richtlinie veröffentlicht werden kann, wird die Antragsfrist kurzfristig anberaumt. Voraussichtlich ist dies im September der Fall. Die genaue Antragsfrist und die detaillierten Förderbedingungen sind dann auf der Homepage der Bewilligungsbehörde Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist dem Antrag die Baugenehmigung beizufügen.
Die Bewilligung erfolgt noch in diesem Jahr, die Auszahlung dann nach Beschaffung bzw. Baufertigstellung im Jahr 2021.
Neben der Förderung dieser Investitionen sollen aus den 12 Millionen Euro auch Beratungsangebote zur Nährstoffoptimierung des Ackerbaus gestärkt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18. August 2020