Biomethan ist vollständig erneuerbares, erdgasgleiches Methan, das aus Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Reststoffen gewonnen wird. Es kann, eingespeist in die vorhandenen Erdgasleitungen, fossiles Erdgas anteilig ersetzen, um Strom, Wärme oder Kraftstoff zu erzeugen. Das Biomassepotenzial zur Biomethanherstellung ist erstaunlich hoch – nach Berechnungen des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) reicht es theoretisch aus, um 2030 fast 40 Prozent unseres Gasverbrauchs zu decken. Auch mit dem realistisch erschließbaren Potenzial lassen sich immerhin noch bis zu 13 Prozent des Gasverbrauchs substituieren. Dem gegenüber liegt der Anteil des grünen Gases heute erst bei einem Prozent. Biomethan könnte somit eine zentrale Rolle beim Klimaschutz insbesondere im Wärme- und Verkehrssektor spielen – zwei Bereiche, in denen die Energiewende bislang kaum vorankommt.
Das größte Biomassepotenzial sieht das DBFZ bis 2030 beim Schnitt vom Dauergrünland und bei den Energiepflanzen. Die DBFZ-Forscher schreiben den Trend zur geringeren Nutztierhaltung bzw. zur geringeren Weidehaltung fort; für das freiwerdende Dauergrünland wäre die Energieerzeugung eine sinnvolle Alternative, die helfen kann, diesen wertvollen Landschaftstyp zu erhalten. Was den Energiepflanzenanbau betrifft, muss dieser nicht automatisch „Mais“ bedeuten. Stattdessen könnten zunehmend auch biodiversitätsfördernde, bienenfreundliche und grundwasserschonende Dauerkulturen wie Wildblumen oder die Durchwachsene Silphie die Biomasse liefern.
Biomethan ermöglicht genau wie Erdgas vielseitige Anwendungsmöglichkeiten, etwa zur Wärmeversorgung von Gebäuden, als Kraftstoff oder zur Erzeugung von Prozesswärme in der Industrie. Insbesondere im Schiffsverkehr, im Schwerlast- und Hochtemperaturbereich, in dem andere erneuerbare Energien keine oder nur eine eingeschränkte Option sind, könnte Biomethan punkten.
Das neue, voraussichtlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft tretende Gebäudeenergiegesetz (GEG) honoriert die Klimafreundlichkeit von Biomethan: Es setzt für das grüne Gas einen niedrigeren Primärenergiefaktor von 0,7 (Erdgas und Steinkohle: 1,1) bei Nutzung in einem Brennwertkessel und von 0,5 an, wenn die Verbrennung in einer hocheffizienten KWK-Anlage erfolgt. Niedrige Primärenergiefaktoren geben Bauherren mehr Spielraum, bei Neubau oder Sanierung vorgeschriebene Energiestandards einzuhalten und Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Häuslebauer können mit dem Biomethaneinsatz in Brennwertkesseln außerdem ihre Nutzungspflicht erneuerbarer Energien erfüllen. Damit wurden die Rahmenbedingungen für Biomethan im Wärmesektor bereits deutlich verbessert. Auch die ab 2021 geltende CO2-Steuer des Bundes dürfte dem Energieträger Rückenwind verleihen. Erhält er auch auf der Erzeugungsseite noch Starthilfe, etwa durch die Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen, könnte Biomethan beginnen, seine Potenziale bei der Wärme- und Mobilitätswende richtig auszuspielen.
Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 28. September 2020