Am 12. Mai hatten Vertreter aus Bund und Ländern in der Ministerpräsidentenkonferenz zum EEG in Berlin über die Zukunft der Bioenergie diskutiert. Wie bereits im Referentenentwurf zur Novellierung des EEG, sah auch die Beschlussvorlage für die Konferenz den Ausschluss von Altholzanlagen im künftigen EEG vor, und zwar von Neu- und Bestandsanlagen. Stattdessen geht das BMWi nach wie vor davon aus, dass sich rund 60% der bestehenden Anlagen auch außerhalb am Markt finanzieren könnten – allerdings ohne seine Annahmen auch nur im Ansatz zu erläutern. Der Bau von neuen Altholzanlagen wird per se ausgeschlossen.
„Es ist schon paradox, dass diejenigen erneuerbare Energie-Technologien in ein Ausschreibungsmodell gezwungen werden sollen, die sich mit guten Gründen dagegen wehren, wohingegen Altholzkraftwerken, die sich offen dem Wettbewerb stellen, aus irrationalen Gründen eine Teilnahme verwehrt werden soll.“ äußert Frank Scholl, Leiter der AG I Holz(heiz)kraftwerke im FVH sein Unverständnis. Stattdessen stelle das BMWi für die Altholzkraftwerke eine Zahl von umgerechnet 500 MW installierter Leistung in den Raum (entsprechend 60 Prozent der installierten Leistung), deren Fortbestand auch außerhalb einer EEG-Förderung gesichert sei – ohne allerdings die Annahmen für diese Folgenabschätzung offen zu legen oder auszusprechen, welche Anlagen nach Ansicht des SPD-geführten Ressorts denn entbehrlich seien. „Bis heute konnte uns das BMWi nicht aufzeigen, wie die Kraftwerke außerhalb des EEG überleben sollen“ wirft Frank Scholl, Leiter der Kraftwerkssparte im Fachverband Holzenergie des BBE ein, signalisierte aber auch weiterhin Gesprächsbereitschaft, sich von einem alternativen Zukunftskonzept für die Branche überzeugen zu lassen.
Die Strom- und Wärmeerzeugung in Altholzkraftwerken im EEG ist nicht nur die billigste, sondern auch die nachhaltigste Form, dem Entsorgungsauftrag für das Altholz gerecht zu werden. Eine Teilnahme der Altholzkraftwerke im Ausschreibungssystem des EEG würde es nun den Anlagen ermöglichen, auf die stark volatilen Marktbedingungen reagieren zu können und dabei gleichzeitig die Umlagekosten im EEG weiter zu senken.
Ohne diese wettbewerbliche Strukturierung der Altholzkraftwerke im EEG jedoch werden die Kosten für die ökologische Altholzverwertung, für die eine ordnungsrechtliche Entsorgungspflicht besteht, über die Kreislaufwirtschaft gewälzt werden müssen. Kommunen, die als Brennstofflieferant bis heute noch Zuschüsse für ihre Kassen erwirtschaften, werden zukünftig ein Vielfaches an Mitteln für die Entsorgung von Altholz zuzahlen müssen. Die Vorzeichen in kommunalen Haushalten würden sich schlicht umkehren. Auch müssten Altholzmengen, die aufgrund fehlender Anlagenkapazitäten nicht mehr effizient verstromt werden können und damit auch den Ausbau der übrigen erneuerbaren Energien nicht mehr stützen könnten, zu deutlich höheren Kosten in Müllverbrennungsanlagen oder anderen Industrieanlagen entsorgt werden. Die Verbraucher wären die Leidtragenden, da sie so gleich mehrfach mit höheren Kosten konfrontiert würden: durch entsprechend steigende Abfall- und Entsorgungsgebühren und den verschenkten Kostensenkungspotentialen im EEG.
Mit dem ausgerufenen Ziel des BMWi, die Verbraucher von den Kosten einer Energiewende zu entlasten, hat das aus Sicht des FVH nichts mehr zu tun. Auch bleibt das BMWi die Antwort auf die Frage schuldig, wie der unverzichtbare Netzausgleich für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ohne die Bioenergie funktionieren soll. Braunkohle- oder gar Erdölkraftwerke als Backup-Lösung können nur schwer der Weisheit letzter Schluss sein.
Zumindest die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben in Ihrer Sitzung am 12. Mai die Schwächen des EEG-Entwurfes erkannt und ihn zurückgewiesen. So bleibt zu hoffen, dass nun im Folgeprozess wesentliche Inhalte korrigiert werden und die Branche eine Perspektive erhält. Ein nächster Einigungsversuch zwischen Bund und Ländern soll bis Ende Mai unternommen werden. Damit wird sich der Beschluss über das neue EEG weiterhin in die Länge ziehen und die dringend erforderliche Planungssicherheit für anstehende Investitionen konterkarieren.
[Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Holzenergie im Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) vom 17. Mai 2016]