Das Land Niedersachsen bietet 2024 eine Verlängerung der Förderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen an. Dazu wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen (Richtlinie „Agroforstsysteme“) vom 19.04.2023 durch die Veröffentlichung des Bezugserlasses am 20.12.2023 um ein Jahr bis zum 31.12.2024 verlängert.
Anträge können bis zum 31. August 2024 gestellt werden!

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Förderfähig sind

  • Investitionen in Agroforstgehölze auf Ackerland zur Einrichtung eines Agroforstsystems gemäß § 4 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV), ausgenommen Leasingkosten,
  • Investitionen in bauliche Gehölzschutzmaßnahmen vor Verbiss (z. B. Gitter oder Zäune, Manschetten oder Baumschutzhüllen) und
  • Ausgaben für Pflanzung und Einrichtung, soweit es sich um Ausgaben für Leistungen Dritter handelt.

Die erstmalige Einrichtung des Agroforstsystems hat auf der Grundlage eines positiv genehmigten Nutzungskonzeptes gemäß § 4 Abs. 2 GAPDZV zu erfolgen. Mit dem Antrag ist u.a. eine entsprechende Genehmigung mit vorzulegen. Das Nutzungskonzept finden Sie hier.

Der einmalige Zuschuss beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 EUR pro Antragsteller und Vorhaben.

Der Antrag ist bis zum 31. August 2024 (Ausschlussfrist) postalisch bei der zentralen Bewilligungsstelle Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Sachgebiet 2.1.2, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover einzureichen.

Die Bewilligung wird nach dem 31. August 2024 unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen. Um eine zügige Umsetzung dieser Maßnahme erreichen zu können und um rechtzeitig Pflanzen bestellen zu können, besteht die Möglichkeit einen vorzeitigen Maßnahmebeginn mit der Antragstellung zu beantragen. Die Einrichtung eines Agroforstsystems darf vor Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns, bzw. der Bewilligung weder begonnen werden noch bereits erfolgt sein, hierzu gehört auch der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen.

Die Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger sind zur Zusammenarbeit mit dem Projekt „Hürden für die Etablierung und die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Agroforstsysteme in Niedersachsen — ELAN“ der Georg-August-Universität Göttingen und der Projektpartner Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF e.V.) und Julius-Kühn-Institut (JKI) verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de.

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 10. Juni 2024